Konzerte News
Menü
EU Konzertkarten
Fachartikel
Konzertkarten Deutschland
Konzertkarten Vorverkauf
Konzertkarten Online
Konzertkarten Suche
Konzertkarten International
Konzertkarten Last Minute
Konzertkarten Musik
Impressum - Datenschutz
Verzeichnis
Konzertkarten Blog
Grafiken
Grafiken, Tabellen und Diagramme
Populäre Artikel
mehr Artikel
6 gute Tipps für den Festivalbesuch 6 gute Tipps für den Festivalbesuch Die warme Jahreszeit vom Frühjahr bis zum Herbst ist die große Zeit der Festivals. Die Auswahl ist riesig und viele Musikfans können es kaum abwarten, bis ihr Lieblingsfestival endlich losgeht. Doch selbst bei erfahrenen Festivalbesuchern läuft gerne mal etwas schief. Deshalb haben wir ein paar Tipps zusammengestellt, die sich der Musikfan zu Herzen nehmen sollte.    Ganzen Artikel...

Infos zum Kauf von Gitarren Akustische, Western- oder E-Gitarre: die wichtigsten Infos zu Gitarren und worauf es beim Kauf zu achten gilt Die Gitarre gehört zu den überaus beliebten und den äußerst vielseitigen Instrumenten. So findet sich die Gitarre im Konzertsaal ebenso wie als E-Gitarre bei Bands, als Westerngitarre in uriger Atmosphäre, als akustische Gitarre am Lagerfeuer oder auch als Luftgitarre in diversen Wettbewerben. Dabei blickt die Gitarre auf eine schon sehr lange Geschichte zurück, auch wenn ihr wahrer Ursprung nicht ganz klar ist. In der Fachliteratur wird immer wieder auf ein Relief von Höyük verwiesen, das zwischen 1400 und 1300 vor Christus entstanden ist und ein Saiteninstrument zeigt. Während einige Experten der Meinung sind, bei diesem Instrument handele es sich um einen Vorläufer der Gitarre, teilen andere Experten diese Auffassung nicht.   Ganzen Artikel...

Wenn der Teenie aufs Konzert geht: organisatorische Tipps für Eltern, Teil 2 Wenn der Teenie aufs Konzert geht: organisatorische Tipps für Eltern, Teil 2 Irgendwann wird aus dem kleinen Kind ein Teenie. Und oft ist das auch die Zeit, in der das Interesse an Musik erwacht. Das Jugendzimmer wird mit Postern vom Lieblingsstar tapeziert und die Songs einer Band laufen rauf und runter. Selbst wenn der Nachwuchs nicht unbedingt auf Vokabellernen steht, kann er die englischen Songtexte perfekt mitsingen. Klar, dass die Begeisterung groß ist, wenn der Lieblingskünstler auf Tournee geht und der Teenie so die Chance hat, ihn live auf der Bühne zu erleben.    Ganzen Artikel...

Uebersicht zu Gospelmusik Infos und Übersicht zu Gospelmusik Filme wie “Sister Act” aber auch zahlreiche Veranstaltungen und Konzerte haben dazu beitragen, dass Gospelmusik einen regelrechten Boom erlebte, der bis heute ungebrochen ist. Der Begriff Gospel ist das englische Wort für Evangelium und bedeutet letztlich nichts anderes als gute Nachricht. Insofern ist Gospelmusik zunächst christliche Musik mit afroamerikanischen Wurzeln, allerdings haben sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Stilrichtungen entwickelt.   Ganzen Artikel...



Liste: Die 22 weltweit erfolgreichsten Musikproduzenten, Teil II Liste: Die 22 weltweit erfolgreichsten Musikproduzenten, Teil II   Anders als die Musik und die Künstler, die die Songs präsentieren, stehen Musikproduzenten oft weit weniger im Rampenlicht. Trotzdem ist es ihre Arbeit, die die Grundlage dafür schafft, dass Songs überhaupt auf Tonträgern, im Radio, bei Filmen und auf den Bühnen dieser Welt zu hören sind. Während die Musiker für ihre Charterfolge gefeiert werden, weiß das Publikum oft nicht, wer die Hits produziert und die Erfolge so überhaupt erst möglich gemacht hat.  Ganzen Artikel...

Regional
Kommentare
Hobby: Konzertkarten...
Uebersicht zu Reggae...
Sicherheitsvorschrif...
Konzertkarten Rechnu...
Konzertkarten Vorver...
Link-Empfehlung
Gema
Verband Musikindustrie
Kultur Datenbank
Verband Veranstaltungswirtschaft
Verband Musikverleger
Verband Konzertchöre
Verband Musikschulen
Musikrechte Wiki
Verband Theater & Orchester
Künstlersozialkasse
Musiker Verband
 

 

  Monday, 26 January 2026
 
Musikthemen
Warum tauchen in den deutschen Single-Charts kaum noch Bands auf?
Warum tauchen in den deutschen Single-Charts kaum noch Bands auf? In den deutschen Single-Charts scheint der Name Programm zu sein. Denn sch...
Wie Influencer für klassische Musik begeistern
Wie Influencer für klassische Musik begeistern In den sozialen Medien punkten junge Musiker mit virtuosem Können und maximaler N&a...
Wie KI einen Beatles-Song rettete
Wie KI einen Beatles-Song rettete „Now and Then“ heißt ein neuer Song der Beatles, der vor nicht allzu langer Zeit erschie...
Wie empfehlen uns Streaming-Plattformen Musik?
Wie empfehlen uns Streaming-Plattformen Musik? Die Playlist ist zu Ende gehört und auf einmal hören wir einen Song, den wir bis da...
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen Singen ist ein tolles Hobby und manchmal sogar Teil des Berufs. Doch wenn die Stimme zu sehr beanspr...
 
EU Konzertkarten arrow Konzertkarten International arrow Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt?
 
 
Anzeige
Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt?

Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt? 

Der Lieblingskünstler ist auf Tour und zum Glück hat es mit Konzertkarten geklappt. Der Konzerttermin rückt näher und die Vorfreude wird immer größer. Doch dann wird das Konzert kurzfristig abgesagt. - Natürlich kann es passieren, dass ein Konzert nicht wie geplant stattfinden kann. Beispielsweise weil der Künstler krank wird oder sich verletzt.

 

 

Doch zur Enttäuschung mischt sich oft Unsicherheit: Was wird nun aus den Konzertkarten? Wer übernimmt die Zusatzkosten? Und was ist, wenn es zwar einen Ersatztermin gibt, der Verbraucher an diesem Tag aber nicht kann?

Wir klären auf!:

 

Was ist, wenn das Konzert auf einen anderen Termin verschoben wird?

Muss der Künstler ein Konzert absagen, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, wird meistens ein Ersatztermin festgelegt. Das Konzert fällt dann zwar am eigentlich geplanten Termin aus, wird aber an einem anderen Tag nachgeholt. Für den Verbraucher ändert sich in diesem Fall bis auf den Termin nichts. Seine Konzertkarte bleibt unverändert gültig. Allerdings muss der Verbraucher den Ersatztermin nicht akzeptieren. Kann oder will er das Konzert an dem Tag, auf den es verschoben wurde, nicht besuchen, kann er das Konzertticket zurückgeben.

Der Veranstalter muss dann neben dem Ticketpreis auch die eventuelle Vorverkaufsgebühr erstatten. Der Verbraucher bekommt also sein Geld komplett wieder.

Übrigens: Wird das Konzert verschoben, hat der Verbraucher grundsätzlich das Recht, seine Konzertkarte zurückzugeben. Eine Klausel im Kleingedruckten, nach der die Ticketrückgabe ausgeschlossen ist, wenn das Konzert auf einen anderen Zeitpunkt verlegt wird, ist in aller Regel nicht wirksam.  

 

Was ist mit dem Ticket, wenn das Konzert ausfällt?

Fällt das Konzert komplett aus, wird es also abgesagt und gibt es keinen Ersatztermin, hat der Verbraucher Anspruch darauf, dass ihm der Konzertveranstalter den Ticketpreis samt Vorverkaufsgebühr erstattet. Aus welchen Gründen das Konzert abgesagt wurde, spielt keine Rolle. Aus rechtlicher Sicht besteht zwischen dem Verbraucher und dem Konzertveranstalter nämlich ein Werkvertrag. Der Werkvertrag hat zur Folge, dass der Veranstalter dafür haftet, dass die Leistung erbracht wird.

Die Leistung ist in diesem Fall das Konzert. Der Konzertveranstalter ist also dafür zuständig, dass das Konzert stattfindet. Im Gegenzug bezahlt der Verbraucher die Leistung durch den Kauf der Konzertkarte. Wird nun aber keine Leistung erbracht, weil das Konzert komplett ausfällt, muss der Verbraucher auch nichts bezahlen.

Meistens beauftragen Konzertveranstalter die Vorverkaufsstellen mit der Rückabwicklung. Der Verbraucher muss sich also an eine der offiziellen Vorverkaufsstellen wenden und bekommt dort sein Geld wieder. Kümmert sich der Veranstalter selbst um die Rückabwicklung, ist er in Sachen Erstattung der Ansprechpartner des Verbrauchers.  

 

Was gilt bei einem Konzertausfall für die Zusatzkosten?

Viele Konzerte finden in größeren Städten statt. Oder die Hallen und Stadien, in denen die Künstler spielen, liegen etwas außerhalb. Für den Konzertbesucher hat das oft zur Folge, dass er nicht nur seine Anreise zum Konzert, sondern auch eine Übernachtungsmöglichkeit vor Ort organisieren muss. Fällt das Konzert nun aus und hat der Konzertveranstalter den Ausfall zu verantworten, kann der Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der Schadensersatz bezieht sich dann beispielsweise auf die Zahlungen für die Anfahrt und das Hotel, die der Verbraucher bereits geleistet hat. Auch Stornogebühren würden unter den Schadensersatz fallen. Grundsätzlich gelten Schadensersatzansprüche aber immer nur für einen Schaden, der dem Verbraucher tatsächlich entstanden ist und den er nachweislich beziffern kann. Hatte der Verbraucher beispielsweise ein Hotel gebucht, aber noch keine Anzahlung geleistet, und kann er die Reservierung kostenfrei stornieren, ist ihm kein Schaden entstanden, den er geltend machen kann.

Schwieriger im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen ist aber die Frage, wann der Veranstalter die Schuld am Konzertausfall trägt. Wird das Konzert abgesagt, weil der Künstler einfach keine Lust auf den Auftritt hat, wäre der Veranstalter in der Pflicht und müsste auch für Schadensersatz haften. Wird der Künstler hingegen krank oder verletzt er sich und kann er deshalb nicht auftreten, trifft den Konzertveranstalter keine Schuld. Folglich muss er auch nicht für die Zusatzkosten des Verbrauchers aufkommen. Gleiches gilt, wenn das Konzert abgesagt werden muss, weil ein schweres Unwetter droht oder Terror-Gefahr besteht. Auch in diesen Fällen liegt die Schuld für den Konzertausfall nicht beim Veranstalter.

Aber: Etwas anders kann es aussehen, wenn das Konzert schon angefangen hatte und dann abgebrochen wird. In diesem Fall stehen die Chancen ganz gut, dass der Verbraucher zumindest einen Teil des Ticketpreises erstattet bekommt. 

 

Was ist, wenn ein Ersatzkünstler einspringt?

Kann ein Künstler nicht auftreten und wird es auf absehbare Zeit auch nicht möglich sein, das Konzert nachzuholen, könnte grundsätzlich ein anderer Künstler einspringen. Allerdings hat der Verbraucher für diese Leistung nicht bezahlt. Denn als Gegenleistung für den Kauf der Konzertkarte war der Auftritt des eigentlichen Künstlers vorgesehen. Aus diesem Grund muss sich der Verbraucher nicht mit einer Ersatzshow zufriedengeben. Stattdessen kann er in diesem Fall vom sogenannten Besuchervertrag zurücktreten und sein Geld vom Veranstalter zurückverlangen.

Ein Rücktritt vom Besuchervertrag ist auch dann möglich, wenn sich der Künstler ewig nicht auf der Bühne blicken lässt. Verzögerungen kann es zwar immer mal geben. Aber sie müssen im Rahmen bleiben. Verspätungen von mehr als einer Stunde muss der Verbraucher jedenfalls nicht hinnehmen.

Gute Chancen, den Besuchervertrag zu kündigen und sein Geld wiederzubekommen, bestehen außerdem, wenn das Konzert an einem Ort stattfindet, an dem unzumutbare Bedingungen herrschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Konzert an diesem Ort geplant war oder dorthin verlegt werden musste. Unzumutbare Bedingungen wären beispielsweise gegeben, wenn das Konzert im tiefsten Winter in einer Halle gespielt wird und es in dieser Halle keine Heizung gibt oder das Dach kaputt ist. 

Aber:

Wenn der Verbraucher viel mehr von seinem Lieblingskünstler erwartet hatte und nun vom Konzert enttäuscht ist, kann er nicht vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Denn bloßes Nichtgefallen ist kein Grund, der einen Rücktritt und eine Kostenerstattung rechtfertigt.

Mehr Musikthemen, Tipps, Anleitungen und Ratgeber:

  • Das richtige Outfit fürs Konzert
  • Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen?
  • Wie Musik auf die Gesundheit wirkt
  • Konzertkarten online kaufen: Worauf achten?
  • 5 Tipps, wie es im Vorverkauf mit begehrten Konzertkarten klappen kann
  • Die 10 schönsten Opernhäuser in Deutschland, 2. Teil
  • Die 10 schönsten Opernhäuser in Deutschland, 1. Teil
  • Thema: Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt?

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

     

     

     

     

    © 2006 - J!LM -

    Autoren & Betreiber Internetmedien Ferya Gülcan