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Bandmitglieder finden - 6 Tipps Bandmitglieder finden - 6 Tipps   Als Solo-Musiker unterwegs zu sein, kann zwar durchaus seine Vorzüge haben. Doch spätestens, wenn die ersten Songs aufgenommen werden sollen, braucht der Künstler eine Band. Und generell macht es Spaß, zusammen mit anderen zu musizieren. Doch wie gelingt es, Leute zu finden, die einerseits vom Musikstil und der Arbeitsmoral her passen und bei denen andererseits auch die menschliche Komponente stimmt? Hier sind sechs Tipps, die dabei helfen, Bandmitglieder zu finden!  Ganzen Artikel...

Wie geht ein Ohrwurm wieder aus dem Kopf? Wie geht ein Ohrwurm wieder aus dem Kopf?   Ob über das Radio im Auto, das Smartphone im Bus oder den Nebenmann im Zug, der seine Köpfhörer zu laut eingestellt hat: Eigentlich ist es sehr angenehm, mit Musik in den Tag zu starten und auf dem Weg zur Arbeit oder in die Schule ein paar schöne Songs zu hören. Eigentlich. Denn manchmal läuft irgendwo ein Lied, das einfach nicht mehr aus dem Kopf will. So ein Ohrwurm lässt sich partout nicht abschütteln und kann deshalb irgendwann ganz schön nerven. Aber wie kommt es eigentlich, dass das nur bei einigen Songs passiert? Warum gibt es Lieder, die sich regelrecht ins Gehirn einbrennen, während andere Songs gleich wieder in Vergessenheit geraten? Und wie geht ein Ohrwurm wieder aus dem Kopf?   Wie entsteht ein Ohrwurm?  Ganzen Artikel...

Wie oft und wann müssen Gitarrensaiten gewechselt werden? Wie oft und wann müssen Gitarrensaiten gewechselt werden?   Die Saiten einer Gitarre nutzen sich durch das Spielen ab. Sie halten also nicht ewig, sondern müssen in gewissen Abständen ausgetauscht werden. Doch damit stellt sich die Frage, wie oft und wann ein Wechsel notwendig ist. Ein erfahrener Musiker hört am Klang, wenn es Zeit wird, die Saiten zu erneuern. Alle anderen können sich an zeitlichen Richtlinien und an der Beschaffenheit der Saiten orientieren.  Ganzen Artikel...

Was ist der Mozart-Effekt? Was ist der Mozart-Effekt?   Morgens zum Aufwachen, zum Mitsingen unter der Dusche, beim Autofahren, im Hintergrund während der Arbeit, abends zum Entspannen: Viele von uns sind ständig von Musik umgeben. Musik sorgt für gute Laune, weckt Erinnerungen und kann eine willkommene Ablenkung sein. Doch Musik wird auch nachgesagt, dass sie uns dabei helfen soll, zu denken und zu lernen. Die Ursache dafür soll der sogenannte Mozart-Effekt sein. Doch was steckt dahinter? Und stimmt die These wirklich?    Ganzen Artikel...



Tipps für den kostengünstigen Kauf von Musikinstrumenten Tipps für den kostengünstigen Kauf von Musikinstrumenten Viele möchten nicht nur Musik hören und Konzerte besuchen, sondern auch selbst ein Instrument spielen können. Während einige rein zu ihrem privaten Vergnügen musizieren wollen, können sich andere durchaus vorstellen, hin und wieder selbst auf der Bühne zu stehen. Die Bandbreite an Musikschülern reicht von kleinen Kindern bis hin zu Senioren im fortgeschrittenen Alter.    Ganzen Artikel...

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  Saturday, 29 November 2025
 
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Was ist und macht die GEMA?

Was ist und macht eigentlich die GEMA? 

Musik im Sinne von Kompositionen und Songtexten stellt geistiges Eigentum dar, das urheberrechtlich geschützt ist und als künstlerisches Gut über einen Wert verfügt.

Dadurch ergibt sich für den Urheber das Recht, eine Vergütung einzufordern, wenn seine Werke abgespielt, aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden. Da ein Urheber jedoch kaum in der Lage ist, dieses Recht selbst wahrzunehmen, kommt an dieser Stelle die GEMA ins Spiel.

 

 

Nun stellt sich jedoch die Frage, was die GEMA konkret ist und welche Funktion sie hat.

Hier die wichtigsten Infos dazu: 

 

Was ist die GEMA?

Das Kürzel GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte vertritt, die sich aus den Urheberrechten von Komponisten, Songtextern und Musikverlagen ergeben.

Dazu schließt ein Musikschaffender als Urheber einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA ab und sie holt dann stellvertretend für ihn die entsprechenden Vergütungen ein. Dabei kümmert sich die GEMA allerdings ausschließlich um die Verwertungsrechte des Urhebers und nicht wie beispielsweise die GVL um die Rechte von ausübenden Künstlern.

Vergleichbare Verwertungsgesellschaften sind die AKM in Österreich und die SUISA in der Schweiz. 

 

Was macht die GEMA?

Wenn urheberrechtlich geschützte musikalische Werke öffentlich aufgeführt werden und diese Werke zu dem sogenannten Weltrepertoire der GEMA gehören, werden hierfür Lizenzvergütungen fällig. Die GEMA ist zum einen dafür zuständig, entsprechende Lizenzen zu vergeben.

Zum anderen fordert sie die entsprechenden Vergütungen ein und leitet sie an die jeweiligen Musikschaffenden weiter. Daneben hat die GEMA jedoch auch eine Kontrollfunktion. Sie überprüft nämlich, ob Werke, die GEMA-pflichtig sind, gemeldet sind.

Werden musikalische Werke, für die Lizenzgebühren fällig sind, ohne Anmeldung öffentlich aufgeführt oder vervielfältigt und damit verwertet, spricht die GEMA eine Abmahnung aus und verhängt unter Umständen eine Geldstrafe.  

 

Was passiert durch den Wahrnehmungsvertrag?

Grundsätzlich ist kein Musikschaffender dazu verpflichtet, der GEMA als Mitglied beizutreten. Da die wenigsten Musikschaffenden jedoch ihre Rechte selbst wahrnehmen können, schließen die meisten einen Wahrnehmungsvertrag ab, um auf diese Weise von der Tantiemenausschüttung und der Kontrollfunktion der GEMA zu profitieren.

Durch den Wahrnehmungsvertrag überträgt der Urheber die Nutzungsrechte treuhänderisch an die GEMA. Sein Urheberrecht bleibt davon aber unberührt, das geistige Eigentum bleibt also nach wie vor erhalten. Der Urheber überträgt allerdings die Nutzungsrechte für alle seine Werke.

Das bedeutet, es ist nicht möglich, dass der Urheber nur die Nutzungsrechte für einen bestimmten Song überträgt, sondern durch seine Unterschrift werden alle seine Werke GEMA-pflichtig.  

 

Wer kann Mitglied der GEMA werden?

Mitglieder der GEMA können Komponisten, Songtexter, Bearbeiter von Musik, Musikverlage und deren Rechtsnachfolger werden.

Um Mitglied werden zu können, muss ein Aufnahmeantrag gestellt werden, zudem sind entsprechende Nachweise über Veröffentlichungen erforderlich. Ein Songtexter muss seinem Aufnahmeantrag fünf verfasste Texte beilegen, ein Komponist die Partituren von fünf Werken.

Handelt es sich um Musik, die wie beispielsweise elektronische Musik keine schriftlichen Nachweise ermöglicht, können auch Tonträger eingereicht werden. Ein Musikverlag muss seinen Aufnahmeantrag zusammen mit mindestens zwei Notendruckausgaben aus dem Verlagsangebot sowie die Verlagsverträge mit dem jeweiligen Urheber in Kopie einreichen.  

 

Wer muss Gebühren an die GEMA bezahlen?

Grundsätzlich muss jede Institution, die GEMA-pflichtige Musik öffentlich nutzt oder herstellt, Gebühren an die GEMA abführen. Zu den Musikverwertern gehören also beispielsweise Diskotheken, Rundfunk- und Fernsehsender, Gesangsvereine, Konzertveranstalter, die Gastronomie, Musikanbieter im Internet, ausländische Verwertungsgesellschaften oder CD-, DVD- und Gerätehersteller.

Weitere Einnahmequellen der GEMA sind außerdem die Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge. 

 

Wie werden die Tantiemen ausgeschüttet?

Die Ausschüttung der Tantiemen erfolgt nach einem recht komplexen Verteilerschlüssel. Zunächst wird mit einem Punktesystem gearbeitet, das zwischen U- und E-Musik unterscheidet. Während beispielsweise ein musikalisches Werk, das mit einem großen Orchester gespielt wird und länger dauert als eine Stunde, mit 1200 Punkten bewertet wird, erhält ein einzelner Popsong nur 12 Punkte.

Von den eingeholten Lizenzgebühren werden dann zunächst die Verwaltungskosten, die Ausgaben für kulturelle und soziale Zwecke und die Abgaben an ausländische Verwertungsgesellschaften abgezogen. Der übrige Betrag wird anschließend an die Berechtigten ausgeschüttet, wobei hier eine Rolle spielt, woraus die erhobenen Gebühren resultieren. 

Wurden die Gebühren erhoben, weil die Musik aufgeführt oder gesendet wurde, wird die Summe in zwölf Teile dividiert.

 

Je nachdem, wie die Rechte an dem Musikstück aufgeteilt sind, also ob beispielsweise nur der Komponist Urheberrechte besitzt oder ob auch ein Songtexter, ein Bearbeiter oder ein Verlag an den Rechten beteiligt sind, wird nach folgendem Schlüssel ausgeschüttet:

 

·         Komponist 12/12
·        
Komponist 8/12, Verlag 4/12
·        
Komponist 8/12, Songtexter 4/12
·        
Komponist 5/12, Songtexter 3/12, Verlag 4/12
·        
Komponist 4/12, Songtexter 3/12, Bearbeiter 1/12, Verlag 4/12

 

Wurden die Gebühren erhoben, weil die Musik vervielfältigt oder ein Tonträger verkauft wurde, werden die Tantiemen prozentual aufgeteilt und ausgeschüttet:

 

·         Komponist 100%
·        
Komponist 60%, Verlag 40%
·        
Komponist 50%, Songtexter 50%
·         Komponist 30%, Songtexter 30%, Verlag 40%

 

GEMA-Gebühren werden außerdem auch für Geräte und Medien erhoben, die es ermöglichen, Musik zu vervielfältigen. Die sogenannte Pauschalabgabe ist bereits im Kaufpreis enthalten und wird von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ, anteilig an die GEMA weitergeleitet. Die Höhe dieser Pauschalabgaben bewegt sich zwischen 0,062 Euro für eine CD-R und 3,473 Euro für eine Blue-Ray 25GB.

 

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Thema: Was ist und macht eigentlich die GEMA? 

 
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