Konzerte News
Menü
EU Konzertkarten
Fachartikel
Konzertkarten Deutschland
Konzertkarten Vorverkauf
Konzertkarten Online
Konzertkarten Suche
Konzertkarten International
Konzertkarten Last Minute
Konzertkarten Musik
Impressum - Datenschutz
Verzeichnis
Konzertkarten Blog
Grafiken
Grafiken, Tabellen und Diagramme
Populäre Artikel
mehr Artikel
Welche Instrumente gehören zur Besetzung eines Orchesters? Teil 2 Welche Instrumente gehören zur Besetzung eines Orchesters? Teil 2   Wenn von einem Orchester die Rede ist, denken die meisten an ein großes, klassisches Sinfonieorchester. Zwar gibt es noch viele andere Varianten, so zum Beispiel das Kammerorchester,  das Blasorchester, das Jazzorchester oder das Streichorchester. Und ursprünglich war ein Orchester gar keine Gruppe aus Instrumenten, Musikern und dem Dirigenten. Stattdessen stand das Wort für die Bühne, auf der die Musiker für das Publikum spielten. Aber heutzutage ist das Sinfonieorchester die bekannteste Variante.  Ganzen Artikel...

Die 15 erfolgreichsten One-Hit-Wonder, Teil 2 Die 15 erfolgreichsten One-Hit-Wonder, Teil 2   Ein Musiker möchte mit seiner Musik erfolgreich sein. Er möchte das Publikum begeistern, die Charts erobern und Konzerthallen füllen. Und wenn es gelingt, einen großen Hit zu landen, ist das eigentlich ein achtbarer Erfolg. Denn längst nicht jeder Musiker kann von sich behaupten, einen Superhit zu haben.  Ganzen Artikel...

Einige der bedeutendsten Smooth-Jazz-Künstler Einige der bedeutendsten Smooth-Jazz-Künstler im Kurzportrait Smooth Jazz lässt sich vermutlich am besten als eine Musikrichtung beschreiben, die irgendwo zwischen klassischem Jazz und seichter, im Hintergrund laufender Kaufhaus-, Fahrstuhl oder Pianobarmusik angesiedelt ist. Smooth Jazz ist sanfter, nicht so aufdringlich und weit weniger anstrengend als klassischer Jazz, aber deshalb keineswegs langweilig.   Ganzen Artikel...

Die erfolgreichsten Musikalben der 1980er-Jahre Die erfolgreichsten Musikalben der 1980er-Jahre Wer an die 1980er-Jahre denkt, muss sicherlich ein kleines bisschen schmunzeln. Schließlich gab es seinerzeit den einen oder anderen Fehltritt, sei es nun was die Farbwahl, die Muster oder den Schnitt der Klamotten oder auch die Frisuren und die Accessoires angeht. Und zweifelsohne gab es auch in den 80ern das eine oder andere Album, das heute niemand vermissen würde, wenn es damals nicht erschienen wäre. Aber aus den 80ern stammen auch Alben, die Pop- und Rockgeschichte geschrieben, die Musikindustrie verändert und den Status von wichtigen Meilensteinen für die Karrieren großer Superstars erreicht haben. Ganzen Artikel...



Wie geht ein Ohrwurm wieder aus dem Kopf? Wie geht ein Ohrwurm wieder aus dem Kopf?   Ob über das Radio im Auto, das Smartphone im Bus oder den Nebenmann im Zug, der seine Köpfhörer zu laut eingestellt hat: Eigentlich ist es sehr angenehm, mit Musik in den Tag zu starten und auf dem Weg zur Arbeit oder in die Schule ein paar schöne Songs zu hören. Eigentlich. Denn manchmal läuft irgendwo ein Lied, das einfach nicht mehr aus dem Kopf will. So ein Ohrwurm lässt sich partout nicht abschütteln und kann deshalb irgendwann ganz schön nerven. Aber wie kommt es eigentlich, dass das nur bei einigen Songs passiert? Warum gibt es Lieder, die sich regelrecht ins Gehirn einbrennen, während andere Songs gleich wieder in Vergessenheit geraten? Und wie geht ein Ohrwurm wieder aus dem Kopf?   Wie entsteht ein Ohrwurm?  Ganzen Artikel...

Regional
Kommentare
Hobby: Konzertkarten...
Uebersicht zu Reggae...
Sicherheitsvorschrif...
Konzertkarten Rechnu...
Konzertkarten Vorver...
Link-Empfehlung
Gema
Verband Musikindustrie
Kultur Datenbank
Verband Veranstaltungswirtschaft
Verband Musikverleger
Verband Konzertchöre
Verband Musikschulen
Musikrechte Wiki
Verband Theater & Orchester
Künstlersozialkasse
Musiker Verband
 

 

  Tuesday, 18 February 2025
 
Musikthemen
Wie KI einen Beatles-Song rettete
Wie KI einen Beatles-Song rettete „Now and Then“ heißt ein neuer Song der Beatles, der vor nicht allzu langer Zeit erschie...
Wie empfehlen uns Streaming-Plattformen Musik?
Wie empfehlen uns Streaming-Plattformen Musik? Die Playlist ist zu Ende gehört und auf einmal hören wir einen Song, den wir bis da...
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen Singen ist ein tolles Hobby und manchmal sogar Teil des Berufs. Doch wenn die Stimme zu sehr beanspr...
Was ist das absolute Gehör?
Was ist das absolute Gehör? Musik entspannt, macht den Kopf frei und sorgt dafür, dass wir den Alltag für einen kurzen Mo...
Wie MP3 die Musikindustrie veränderte
Wie MP3 die Musikindustrie veränderte Das Problem, die Musiksammlung irgendwo zu verstauen, stellt sich heute kaum noch. Während w...
 
EU Konzertkarten arrow Konzertkarten Blog arrow Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt?
 
 
Anzeige
Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt?

Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt? 

Der Lieblingskünstler ist auf Tour und zum Glück hat es mit Konzertkarten geklappt. Der Konzerttermin rückt näher und die Vorfreude wird immer größer. Doch dann wird das Konzert kurzfristig abgesagt. - Natürlich kann es passieren, dass ein Konzert nicht wie geplant stattfinden kann. Beispielsweise weil der Künstler krank wird oder sich verletzt.

 

 

Doch zur Enttäuschung mischt sich oft Unsicherheit: Was wird nun aus den Konzertkarten? Wer übernimmt die Zusatzkosten? Und was ist, wenn es zwar einen Ersatztermin gibt, der Verbraucher an diesem Tag aber nicht kann?

Wir klären auf!:

 

Was ist, wenn das Konzert auf einen anderen Termin verschoben wird?

Muss der Künstler ein Konzert absagen, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, wird meistens ein Ersatztermin festgelegt. Das Konzert fällt dann zwar am eigentlich geplanten Termin aus, wird aber an einem anderen Tag nachgeholt. Für den Verbraucher ändert sich in diesem Fall bis auf den Termin nichts. Seine Konzertkarte bleibt unverändert gültig. Allerdings muss der Verbraucher den Ersatztermin nicht akzeptieren. Kann oder will er das Konzert an dem Tag, auf den es verschoben wurde, nicht besuchen, kann er das Konzertticket zurückgeben.

Der Veranstalter muss dann neben dem Ticketpreis auch die eventuelle Vorverkaufsgebühr erstatten. Der Verbraucher bekommt also sein Geld komplett wieder.

Übrigens: Wird das Konzert verschoben, hat der Verbraucher grundsätzlich das Recht, seine Konzertkarte zurückzugeben. Eine Klausel im Kleingedruckten, nach der die Ticketrückgabe ausgeschlossen ist, wenn das Konzert auf einen anderen Zeitpunkt verlegt wird, ist in aller Regel nicht wirksam.  

 

Was ist mit dem Ticket, wenn das Konzert ausfällt?

Fällt das Konzert komplett aus, wird es also abgesagt und gibt es keinen Ersatztermin, hat der Verbraucher Anspruch darauf, dass ihm der Konzertveranstalter den Ticketpreis samt Vorverkaufsgebühr erstattet. Aus welchen Gründen das Konzert abgesagt wurde, spielt keine Rolle. Aus rechtlicher Sicht besteht zwischen dem Verbraucher und dem Konzertveranstalter nämlich ein Werkvertrag. Der Werkvertrag hat zur Folge, dass der Veranstalter dafür haftet, dass die Leistung erbracht wird.

Die Leistung ist in diesem Fall das Konzert. Der Konzertveranstalter ist also dafür zuständig, dass das Konzert stattfindet. Im Gegenzug bezahlt der Verbraucher die Leistung durch den Kauf der Konzertkarte. Wird nun aber keine Leistung erbracht, weil das Konzert komplett ausfällt, muss der Verbraucher auch nichts bezahlen.

Meistens beauftragen Konzertveranstalter die Vorverkaufsstellen mit der Rückabwicklung. Der Verbraucher muss sich also an eine der offiziellen Vorverkaufsstellen wenden und bekommt dort sein Geld wieder. Kümmert sich der Veranstalter selbst um die Rückabwicklung, ist er in Sachen Erstattung der Ansprechpartner des Verbrauchers.  

 

Was gilt bei einem Konzertausfall für die Zusatzkosten?

Viele Konzerte finden in größeren Städten statt. Oder die Hallen und Stadien, in denen die Künstler spielen, liegen etwas außerhalb. Für den Konzertbesucher hat das oft zur Folge, dass er nicht nur seine Anreise zum Konzert, sondern auch eine Übernachtungsmöglichkeit vor Ort organisieren muss. Fällt das Konzert nun aus und hat der Konzertveranstalter den Ausfall zu verantworten, kann der Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der Schadensersatz bezieht sich dann beispielsweise auf die Zahlungen für die Anfahrt und das Hotel, die der Verbraucher bereits geleistet hat. Auch Stornogebühren würden unter den Schadensersatz fallen. Grundsätzlich gelten Schadensersatzansprüche aber immer nur für einen Schaden, der dem Verbraucher tatsächlich entstanden ist und den er nachweislich beziffern kann. Hatte der Verbraucher beispielsweise ein Hotel gebucht, aber noch keine Anzahlung geleistet, und kann er die Reservierung kostenfrei stornieren, ist ihm kein Schaden entstanden, den er geltend machen kann.

Schwieriger im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen ist aber die Frage, wann der Veranstalter die Schuld am Konzertausfall trägt. Wird das Konzert abgesagt, weil der Künstler einfach keine Lust auf den Auftritt hat, wäre der Veranstalter in der Pflicht und müsste auch für Schadensersatz haften. Wird der Künstler hingegen krank oder verletzt er sich und kann er deshalb nicht auftreten, trifft den Konzertveranstalter keine Schuld. Folglich muss er auch nicht für die Zusatzkosten des Verbrauchers aufkommen. Gleiches gilt, wenn das Konzert abgesagt werden muss, weil ein schweres Unwetter droht oder Terror-Gefahr besteht. Auch in diesen Fällen liegt die Schuld für den Konzertausfall nicht beim Veranstalter.

Aber: Etwas anders kann es aussehen, wenn das Konzert schon angefangen hatte und dann abgebrochen wird. In diesem Fall stehen die Chancen ganz gut, dass der Verbraucher zumindest einen Teil des Ticketpreises erstattet bekommt. 

 

Was ist, wenn ein Ersatzkünstler einspringt?

Kann ein Künstler nicht auftreten und wird es auf absehbare Zeit auch nicht möglich sein, das Konzert nachzuholen, könnte grundsätzlich ein anderer Künstler einspringen. Allerdings hat der Verbraucher für diese Leistung nicht bezahlt. Denn als Gegenleistung für den Kauf der Konzertkarte war der Auftritt des eigentlichen Künstlers vorgesehen. Aus diesem Grund muss sich der Verbraucher nicht mit einer Ersatzshow zufriedengeben. Stattdessen kann er in diesem Fall vom sogenannten Besuchervertrag zurücktreten und sein Geld vom Veranstalter zurückverlangen.

Ein Rücktritt vom Besuchervertrag ist auch dann möglich, wenn sich der Künstler ewig nicht auf der Bühne blicken lässt. Verzögerungen kann es zwar immer mal geben. Aber sie müssen im Rahmen bleiben. Verspätungen von mehr als einer Stunde muss der Verbraucher jedenfalls nicht hinnehmen.

Gute Chancen, den Besuchervertrag zu kündigen und sein Geld wiederzubekommen, bestehen außerdem, wenn das Konzert an einem Ort stattfindet, an dem unzumutbare Bedingungen herrschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Konzert an diesem Ort geplant war oder dorthin verlegt werden musste. Unzumutbare Bedingungen wären beispielsweise gegeben, wenn das Konzert im tiefsten Winter in einer Halle gespielt wird und es in dieser Halle keine Heizung gibt oder das Dach kaputt ist. 

Aber:

Wenn der Verbraucher viel mehr von seinem Lieblingskünstler erwartet hatte und nun vom Konzert enttäuscht ist, kann er nicht vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Denn bloßes Nichtgefallen ist kein Grund, der einen Rücktritt und eine Kostenerstattung rechtfertigt.

Mehr Musikthemen, Tipps, Anleitungen und Ratgeber:

  • Das richtige Outfit fürs Konzert
  • Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen?
  • Wie Musik auf die Gesundheit wirkt
  • Konzertkarten online kaufen: Worauf achten?
  • 5 Tipps, wie es im Vorverkauf mit begehrten Konzertkarten klappen kann
  • Die 10 schönsten Opernhäuser in Deutschland, 2. Teil
  • Die 10 schönsten Opernhäuser in Deutschland, 1. Teil
  • Thema: Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt?

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

     

     

     

     

    © 2006 - J!LM -

    Autoren & Betreiber Internetmedien Ferya Gülcan