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Was ist und macht die GEMA? Was ist und macht eigentlich die GEMA? Musik im Sinne von Kompositionen und Songtexten stellt geistiges Eigentum dar, das urheberrechtlich geschützt ist und als künstlerisches Gut über einen Wert verfügt. Dadurch ergibt sich für den Urheber das Recht, eine Vergütung einzufordern, wenn seine Werke abgespielt, aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden. Da ein Urheber jedoch kaum in der Lage ist, dieses Recht selbst wahrzunehmen, kommt an dieser Stelle die GEMA ins Spiel.   Ganzen Artikel...

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5 No-Gos beim Konzertbesuch 5 No-Gos beim Konzertbesuch Damit der Konzertbesuch für alle Besucher zu einem angenehmen und im positiven Sinne unvergesslichen Erlebnis wird, ist ein wenig Rücksichtnahme gefragt. Hier sind fünf Dinge, die beim Konzertbesuch gar nicht gehen!   Ganzen Artikel...



Geschichte der Konzerte Konzerte verbinden Ein Konzert, unabhängig davon ob privat oder öffentlich, ist zunächst nichts anderes, als eine Veranstaltung, bei der dem Publikum Musik vorgetragen wird. Die Geschichte des Konzerts beginnt im 18. Jahrhundert. Ausgehend von London und Paris erfreuen sich Konzerte seit dem Ende dieses Jahrhunderts auch in den übrigen europäischen Großstädten wachsender Beliebtheit. Bis zu diesem Zeitpunkt fand das Vortragen von Musik, das nicht mit einer Tanzveranstaltung verbunden war, immer nur im Rahmen religiöser Zeremonien oder höfischer Feierlichkeiten und Veranstaltungen statt. Durch die nun aufkommenden Konzerte wurde Musik als eigenständige Kunst vorgetragen, die nicht mehr nur Untermalung war, sondern im Fokus des Geschehens stand und dazu diente, die Zuhörerschaft zu unterhalten. HofmusikerDie Musiker, die bisher als Hofmusiker nur eine dienende Funktion hatten, gewannen an ansehen und man galt als gebildet, wenn man Konzerte besuchte. So kam es auch, dass hin und wieder die Zuhörer selbst zusammen mit den geladenen Musikern spielten, einige Veranstalter setzten voraus, dass das Publikum auch ein Instrument spielen konnte. Allerdings waren die damaligen Konzerte weniger Abende, die durchgehend von den gleichen Musikern gestaltet wurden, als vielmehr Vorführungen, an denen verschiedene Künstler mitwirkten, vergleichbar mit einem Bunten Abend. Ab dem 20. Jahrhundert entstanden weitere Arten von Konzerten, die sich vom bürgerlichen Konzert abgrenzten. Jazzkonzerte und das SommernachtskonzertSo kamen beispielsweise Jazzkonzerte auf, die bis heute eher in kleineren Räumlichkeiten stattfinden und von der Clubatmosphäre leben, während Pop- und Rockkonzerte ganze Stadien füllen. Unabhängig davon, welche Musikrichtung der Hörer bevorzugt, Musik verbindet bis heute nicht nur Gleichgesinnte, sondern auch ganze Nationen. Ein Beispiel hierfür ist das Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker im Schloss Schönbrunn in Wien. Ursprünglich als Konzert für Europa benannt und anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union ins Leben gerufen, erfreuen sich seit 2004 jährlich tausende von Zuhörern am Vortrag verschiedener Stücke europäischer Komponisten. Ganzen Artikel...

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  Friday, 02 October 2026
 
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Zu 6. Rechtliche Aspekte, vor allem im Hinblick auf die spätere Vermarktung von Bild- und Tonmaterial 

Der Konzertveranstalter verfügt während der gesamten Veranstaltung über das Hausrecht. Das bedeutet, dass er auch im Hinblick auf die spätere Vermarktung von Bild- und Tonmaterial Einfluss auf die Regelungen nehmen kann.

So kann er durch einen entsprechenden Aushang am Eingang sowie durch entsprechende Hinweise in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Eintrittskarte auf die Regelungen zum Fotografieren und zu der Anfertigung von Tonaufnahmen verweisen. Dabei ist möglich, dass er zwar grundsätzlich Fotografien und Tonaufnahmen gestattet, diese aber nur für den Eigengebrauch verwendet und keinesfalls veröffentlicht werden dürfen.

Daneben kann er Fotografien und Tonaufnahmen während des Konzertes aber auch vollständig untersagen. In Absprache mit dem Künstler kann der Konzertveranstalter allerdings selbst einen Fotografen oder eine Kameracrew beauftragen, die Fotos und Mitschnitte der Veranstaltung anfertigen.

Die Fotos kann der Konzertveranstalter dann als Referenzen, für eigene Werbezwecke und auch als Motiv für weitere Ankündigungsplakate nutzen, die Konzertmitschnitte kann er als Fanartikel vertreiben.

Allerdings benötigt auch der Konzertveranstalter hierfür die Zustimmung des Künstlers und zudem in aller Regel auch von dem Manager oder der Plattenfirma des Künstlers sowie von der GEMA.

Das Vermarktungskonzept als PDF-Download:

PDF - Vermarktungskonzept für Konzerte und Konzertveranstalter 

Weiterführende Konzertberichte und Veranstaltungsthemen: 

Reklamation und Kosternerstattung bei einen Konzertausfall
Sicherheitsvorschriften bei Konzerten
Die größten Konzertveranstalter
Tipps für ein eigenes Konzert
Konzertkarten verkaufen

Thema: Vermarktungskonzept für Konzerte und Konzertveranstalter 

 

 

 



 
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