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  Friday, 03 September 2010
 
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Tipps zur Reklamation und Kostenerstattung bei einen Konzertausfall 

In den meisten Fällen werden Konzertkarten bereits unmittelbar oder kurz nach Beginn des Kartenvorverkaufes erworben, einfach um sicherzustellen, dass die Karten noch verfügbar sind.

Grundsätzlich gilt dabei, dass einmal gekaufte Karten nicht mehr zurückgegeben werden können. Zwischenzeitlich kann es sich aber ergeben, dass das Konzert nicht stattfinden kann.

Zu den häufigsten Gründen, weshalb ein Konzert abgesagt wird, gehören eine Erkrankung oder andere persönliche Gründe des Künstlers sowie organisatorische oder produktionstechnische Schwierigkeiten des Veranstalters. In diesem Fall, und meist auch dann, wenn der eigentliche Konzerttermin verlegt wird, sehen die AGBs der Kartenverkäufer vor, dass die Konzertkarten zurückgegeben werden können und der Käufer eine Erstattung des Kaufpreises erhält. 

Hier einige Tipps zur Reklamation und Kostenerstattung bei einem Konzertausfall:

 

        Maßgeblich sind immer die AGBs des Ticketverkäufers.

Dort ist genau festgelegt, unter welchen Umständen eine Rückgabe oder ein Umtausch von gekauften Konzertkarten möglich ist. Zudem ist dort auch geregelt, in welcher Form eine Rückerstattung erfolgt, beispielsweise in Form einer Überweisung oder als Gutschein.

       

Wurden die Karten online bestellt, wird in den meisten Fällen ausschließlich der Kaufpreis der Konzertkarten erstattet, jedoch nicht die Versand- und Bearbeitungsgebühren.

       

In aller Regel wird der Kaufpreis nur dann erstattet, wenn der Bestellvorgang eindeutig zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass der Käufer nicht nur die Originalkarten in unersehrtem Zustand, sondern auch die Bestellnummer sowie eine Quittung oder einen Überweisungsnachweis vorlegen muss.

       

Häufig können Konzertkarten nur dort zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden. Wurden die Karten also per Internet bestellt, müssen sie auf dem Postweg an den Absender zurückgeschickt werden. Karten, die an einer Vorverkaufsstelle gekauft worden sind, müssen meist auch an dieser Vorverkaufsstelle wieder zurückgegeben werden.

       

Im vielen Fällen wird der Kaufpreis, insbesondere bei Onlinebuchungen, nicht bar oder per Scheck, sondern per Überweisung zurückerstattet. Um jedoch einen Nachweis darüber zu haben, dass die Karten tatsächlich zurückgeschickt wurden, empfiehlt sich immer ein Versand per Einschreiben.

Thema: Reklamation und Kostenerstattung Konzertausfall 

 

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