Konzerte News
Menü
EU Konzertkarten
Fachartikel
Konzertkarten Deutschland
Konzertkarten Vorverkauf
Konzertkarten Online
Konzertkarten Suche
Konzertkarten International
Konzertkarten Last Minute
Konzertkarten Musik
Impressum - Datenschutz
Verzeichnis
Konzertkarten Blog
Grafiken
Grafiken, Tabellen und Diagramme
Populäre Artikel
mehr Artikel
15 Songs, die fast immer falsch gedeutet werden, 1. Teil 15 Songs, die fast immer falsch gedeutet werden, 1. Teil   Es gibt fröhliche und traurige Songs, schnelle und langsame Stücke, Lieder mit lauten und kraftvollen oder sanften und leisen Tönen. So findet sich immer ein Song, der zu aktuellen Stimmung passt und ermöglicht, seinen Gedanken nachzuhängen.  Ganzen Artikel...

Konzerte in Deutschland Die Konzerte in Deutschland Ganzen Artikel...

Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt? Was ist mit dem Ticket, wenn ein Konzert ausfällt? Der Lieblingskünstler ist auf Tour und zum Glück hat es mit Konzertkarten geklappt. Der Konzerttermin rückt näher und die Vorfreude wird immer größer. Doch dann wird das Konzert kurzfristig abgesagt. - Natürlich kann es passieren, dass ein Konzert nicht wie geplant stattfinden kann. Beispielsweise weil der Künstler krank wird oder sich verletzt.    Ganzen Artikel...

Die 15 erfolgreichsten One-Hit-Wonder, Teil 1 Die 15 erfolgreichsten One-Hit-Wonder, Teil 1   Eigentlich ist es für einen Musiker nicht besonders schön, wenn er auf der Liste der One-Hit-Wonder steht. Denn diese Bezeichnung besagt, dass er in seiner Karriere nur einen einzigen großen Hit hatte. Natürlich ist es ein Riesenerfolg, wenn ein Künstler überhaupt einen Superhit landet. Vielen Künstlern bleibt das nämlich versagt. Nur bedeutet One-Hit-Wonder eben auch, dass der erhoffte Durchbruch ausblieb und der Musiker nie mehr an seinen Erfolg anknüpfen konnte. Das erste One-Hit-Wonder lieferte Carls Perkins Mitte der 1950er-Jahre. Der Rock’n’Roll-Song Blue Suede Shoes basiert auf einer Geschichte von Johnny Cash und ging über eine Million Mal über die Ladentheke. Ein anderes Beispiel für ein echtes One-Hit-Wonder ist Ice, Ice Baby vom Rapper Vanilla Ice aus dem Jahr 2001. Der Song machte den Rapper reich und berühmt. Und obwohl danach keine weiteren Hits mehr folgten, tritt der Musiker nach wie vor mit diesem Song auf und kann bis heute gut davon leben.  Ganzen Artikel...



9 Gründe, warum traurige Musik so beliebt ist 9 Gründe, warum traurige Musik so beliebt ist   Eigentlich sind Trauer und Traurigsein negative Gefühle. Menschen möchten viel lieber glücklich sein, unbeschwert durchs Leben gehen, gute Laune haben und fröhlich lachen. Trotzdem hören die meisten von uns gerne traurige Lieder. Wir genießen sogar Songs, die von Seelen- und Herzschmerz erzählen. Wie passt das zusammen? Forscher haben sich lange mit dieser Frage beschäftigt. Im Ergebnis haben sie verschiedene Theorien gefunden. Hier sind neun Gründe, warum traurige Musik so beliebt ist:  Ganzen Artikel...

Regional
Kommentare
Hobby: Konzertkarten...
Uebersicht zu Reggae...
Sicherheitsvorschrif...
Konzertkarten Rechnu...
Konzertkarten Vorver...
Link-Empfehlung
Gema
Verband Musikindustrie
Kultur Datenbank
Verband Veranstaltungswirtschaft
Verband Musikverleger
Verband Konzertchöre
Verband Musikschulen
Musikrechte Wiki
Verband Theater & Orchester
Künstlersozialkasse
Musiker Verband
 

 

  Tuesday, 23 April 2024
 
Musikthemen
Bass oder Gitarre? Infos und Entscheidungshilfe, 2. Teil
Bass oder Gitarre? Infos und Entscheidungshilfe, 2. Teil Eigentlich ist es nicht ganz fair, die Gitarre und den Bass gegeneinander abzuw...
Bass oder Gitarre? Infos und Entscheidungshilfe, 1. Teil
Bass oder Gitarre? Infos und Entscheidungshilfe, 1. Teil Am besten wäre, wenn sich der Musiker für den Bass und die Gitarre gl...
Wie viel Gage bekommt ein DJ bei einem privaten Event?
Wie viel Gage bekommt ein DJ bei einem privaten Event? Den richtigen DJ für ein anstehendes Event auszuwählen, kann von entsch...
In 5 Schritten zum eigenen Song, 3. Teil
In 5 Schritten zum eigenen Song, 3. Teil Ein einzelnes Wort oder ein Satz, ein Akkord, eine Melodie, ein Rhythmus: Sie alle können...
In 5 Schritten zum eigenen Song, 2. Teil
In 5 Schritten zum eigenen Song, 2. Teil Einen eigenen Song zu schreiben, der im besten Fall auch noch echtes Hit-Potenzial hat, klingt...
 
EU Konzertkarten arrow Konzertkarten Blog arrow Die Rechte beim Konzertkarten-Vorverkauf
 
 
Anzeige
Die Rechte beim Konzertkarten-Vorverkauf

Übersicht: die Rechte beim Konzertkarten-Vorverkauf 

Wer ein Konzert besuchen möchte, braucht natürlich eine Eintrittskarte. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, wo und wie Konzertkarten gekauft werden können. Aber ist es eigentlich zulässig, wenn die Vorverkaufsstelle Zusatzgebühren erhebt? Und was ist, wenn die Konzertkarten zu spät geliefert werden?

 

 

Oder wenn sie der Kartenbesitzer versehentlich beschädigt oder gar verliert?

 

Hier die wichtigsten Rechte rund um den
Konzertkarten-Vorverkauf in der Übersicht:

 

Wenn die Vorverkaufsstelle Zusatzgebühren erhebt

Ist abzusehen, dass das Konzert nicht ausverkauft sein wird, kann es sinnvoll sein, die Tickets an der Abendkasse zu kaufen. Dadurch ist der Konzertbesucher im Vorfeld nicht an den Termin gebunden, sondern kann spontan entscheiden, ob er zu dem Konzert gehen möchte oder ob nicht.

Zudem werden die Tickets an der Abendkasse manchmal mit einem Rabatt verkauft, so dass sich nebenbei auch noch ein paar Euro sparen lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seine Konzertkarten im Vorverkauf erwerben. Hierbei gibt es dann mehrere Möglichkeiten. So bieten einige Veranstalter an, die Karten direkt bei ihnen über die Homepage oder eine Telefonhotline zu kaufen.

Manchmal werden die Konzertkarten auch über die Internetseite des Künstlers vertrieben oder dort finden sich zumindest Links zu Vorverkaufsstellen. Daneben können Konzertkarten in Kartenvorverkaufsstellen erworben werden. Der Verkauf erfolgt dabei je nach Anbieter direkt vor Ort, online und per Telefon. Wichtig ist aber, darauf zu achten, dass es sich um eine offizielle und zugelassene Vorverkaufsstelle handelt. Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die gefälschte Tickets verkaufen.

Der Vertragspartner des Konzertbesuchers ist immer der Veranstalter des Konzerts. Eine Vorverkaufsstelle ist nur ein Zwischenhändler und verkauft die Karten im Auftrag des Veranstalters. Nun möchte die Vorverkaufsstelle für die Leistung, die sie erbringt, aber auch entlohnt werden. Deshalb ist es zulässig, dass sie eine Gebühr verlangt. Üblicherweise bewegen sich die Vorverkaufsgebühren bei zehn bis 15 Prozent des Ticketpreises. Erfolgt der Kauf nicht vor Ort, sondern per Internet oder Telefon, können zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren dazukommen.

Diese liegen meist bei etwa zwei Euro. Bei fast allen Anbietern fallen außerdem die Kosten für den Versand der Konzertkarten an. Bezahlt werden die Konzertkarten per Vorkasse. Der Käufer bezahlt die Konzertkarten also per Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift oder Online-Bezahlsystem und bekommt danach die Tickets zugeschickt. Kauft der Konzertbesucher seine Eintrittskarten bei einer örtlichen Vorverkaufsstelle, werden sie ihm direkt im Original ausgehändigt.

Beim Online-Vorverkauf gibt es außerdem die Variante, dass der Konzertbesucher sein Wunschevent anklickt, dem Lastschriftverfahren zustimmt oder anderweitig bezahlt und sich danach die Konzertkarten ausdruckt. Den Ausdruck muss er dann beim Einlass vorzeigen. Bei dieser Variante entfallen die Versandkosten, allerdings werden auch hier Bearbeitungsgebühren fällig.     

 

Wenn die Konzertkarten zu spät ankommen

Hat der Konzertbesucher seine Konzertkarten online oder per Telefon gekauft, werden sie ihm normalerweise per Post zugeschickt. Nun kann es aber passieren, dass die Tickets an dem Tag, an dem das Konzert stattfindet, noch nicht da sind. In diesem Fall sollte sich der Konzertbesucher umgehend an die Vorverkaufsstelle wenden, bei der er die Karten gekauft hat. Manchmal wird die Vorverkaufsstelle dann eine Zustellung per Bote veranlassen.

Ist die Zeit zu knapp, wird sie die Abendkasse oder die zuständige Stelle am Einlass informieren und dort den Namen hinterlegen. Funktioniert das nicht, beispielsweise weil der Konzertbesucher bei der Vorverkaufsstelle niemanden mehr erreicht, kann er das komplette Geld, das er für die Karten samt Vorverkaufsgebühren, Bearbeitungsgebühren und Versandkosten bezahlt hat, zurückverlangen.

Hatte er die Karten noch nicht bezahlt, muss er die Zahlung nicht mehr leisten, wenn die Karten erst nach dem Konzert bei ihm ankommen. In diesem Fall sollte er aber sicherheitshalber den Briefträger oder einen anderen Zeugen benennen, der die verspätete Zustellung bezeugen kann.  

 

Wenn der Besitzer die Konzertkarten versehentlich beschädigt

Konzertkarten haben meist einen Kontrollabschnitt, der beim Einlass abgerissen wird. Dieser Teil verbleibt beim Veranstalter, während der Konzertbesucher den Rest des Tickets als Andenken behalten kann. Nun kann es aber passieren, dass dieser Kontrollabschnitt aus Versehen ein- oder komplett abreißt.

Möglich ist auch, dass die Konzertkarte verknickt oder anderweitig beschädigt ist, weil der Konzertkartenbesitzer sie schon wochenlang im Geldbeutel mit sich herumträgt. Solange erkennbar ist, dass es sich um eine Originalkarte für dieses Konzert handelt und der Konzertbesucher sein Missgeschick von sich beim Kontrolleur anspricht, sollte es beim Einlass aber keine Probleme geben.  

 

Wenn das Konzert ausfällt oder verschoben wird

In den meisten Fällen überträgt der Konzertveranstalter nicht nur den Verkauf von Konzertkarten auf die Vorverkaufsstelle, sondern beauftragt sie auch mit der Rückabwicklung. Wird das Konzert komplett abgesagt, sollte sich der Kartenbesitzer also an die Vorverkaufsstelle wenden. Dort wird ihm sein Geld erstattet oder ihm wird erklärt, an wen er sich für die Rückzahlung wenden muss.

Wird das Konzert nur verschoben, behalten die Karten ihre Gültigkeit und können dann am neuen Termin eingelöst werden. Kann oder will der Kartenbesitzer das Konzert am Ersatztermin nicht besuchen, kann er seine Karten zurückgeben. In diesem Fall erhält er sein Geld wieder. Übrigens ist es keine allzu gute Idee, wenn der Kartenbesitzer seine Konzertkarten einfach selbst weiterverkauft.

Gemäß AGB ist dies nämlich oft nicht erlaubt. Inseriert der Kartenbesitzer seine Tickets samt Foto und wird er dabei erwischt, kann er Ärger mit dem Veranstalter bekommen. Lässt dieser die Karten ungültig werden, was dank des Fotos problemlos möglich ist, droht zudem auch noch Stress mit dem Käufer.  

 

Wenn der Besitzer die Konzertkarten verliert

Steht das Konzert bevor, die Konzertkarten sind aber wie vom Erdboden verschluckt, hat er Kartenbesitzer in aller Regel Pech gehabt. Wenn er die Karten also verlegt oder verloren hat, wird er nicht viel machen können. Gleiches gilt, wenn er am Einlass feststellt, dass er die Tickets zu Hause vergessen hat. Auch diesem Fall kann er nicht auf den Einlass hoffen.

Mehr Tipps, Musikthemen und Ratgeber:

Thema: Die Rechte beim Konzertkarten-Vorverkauf

 
< Prev   Next >

Anzeige

 

 

 

 

© 2006 - J!LM -

Autoren & Betreiber Internetmedien Ferya Gülcan