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Was ist Flamenco? Was ist Flamenco? Für viele ist Flamenco der Inbegriff von spanischer Musik. Dabei war die Kombination aus wehmütigen Klängen und leidenschaftlichem Tanz in Spanien lange Zeit genauso unbeliebt wie die Flamencokünstler als solches. Zudem stammt der Flamenco eigentlich gar nicht aus Spanien.   Ganzen Artikel...



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  Sunday, 15 June 2025
 
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Die Rechte beim Konzertkarten-Vorverkauf

Übersicht: die Rechte beim Konzertkarten-Vorverkauf 

Wer ein Konzert besuchen möchte, braucht natürlich eine Eintrittskarte. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, wo und wie Konzertkarten gekauft werden können. Aber ist es eigentlich zulässig, wenn die Vorverkaufsstelle Zusatzgebühren erhebt? Und was ist, wenn die Konzertkarten zu spät geliefert werden?

 

 

Oder wenn sie der Kartenbesitzer versehentlich beschädigt oder gar verliert?

 

Hier die wichtigsten Rechte rund um den
Konzertkarten-Vorverkauf in der Übersicht:

 

Wenn die Vorverkaufsstelle Zusatzgebühren erhebt

Ist abzusehen, dass das Konzert nicht ausverkauft sein wird, kann es sinnvoll sein, die Tickets an der Abendkasse zu kaufen. Dadurch ist der Konzertbesucher im Vorfeld nicht an den Termin gebunden, sondern kann spontan entscheiden, ob er zu dem Konzert gehen möchte oder ob nicht.

Zudem werden die Tickets an der Abendkasse manchmal mit einem Rabatt verkauft, so dass sich nebenbei auch noch ein paar Euro sparen lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seine Konzertkarten im Vorverkauf erwerben. Hierbei gibt es dann mehrere Möglichkeiten. So bieten einige Veranstalter an, die Karten direkt bei ihnen über die Homepage oder eine Telefonhotline zu kaufen.

Manchmal werden die Konzertkarten auch über die Internetseite des Künstlers vertrieben oder dort finden sich zumindest Links zu Vorverkaufsstellen. Daneben können Konzertkarten in Kartenvorverkaufsstellen erworben werden. Der Verkauf erfolgt dabei je nach Anbieter direkt vor Ort, online und per Telefon. Wichtig ist aber, darauf zu achten, dass es sich um eine offizielle und zugelassene Vorverkaufsstelle handelt. Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die gefälschte Tickets verkaufen.

Der Vertragspartner des Konzertbesuchers ist immer der Veranstalter des Konzerts. Eine Vorverkaufsstelle ist nur ein Zwischenhändler und verkauft die Karten im Auftrag des Veranstalters. Nun möchte die Vorverkaufsstelle für die Leistung, die sie erbringt, aber auch entlohnt werden. Deshalb ist es zulässig, dass sie eine Gebühr verlangt. Üblicherweise bewegen sich die Vorverkaufsgebühren bei zehn bis 15 Prozent des Ticketpreises. Erfolgt der Kauf nicht vor Ort, sondern per Internet oder Telefon, können zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren dazukommen.

Diese liegen meist bei etwa zwei Euro. Bei fast allen Anbietern fallen außerdem die Kosten für den Versand der Konzertkarten an. Bezahlt werden die Konzertkarten per Vorkasse. Der Käufer bezahlt die Konzertkarten also per Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift oder Online-Bezahlsystem und bekommt danach die Tickets zugeschickt. Kauft der Konzertbesucher seine Eintrittskarten bei einer örtlichen Vorverkaufsstelle, werden sie ihm direkt im Original ausgehändigt.

Beim Online-Vorverkauf gibt es außerdem die Variante, dass der Konzertbesucher sein Wunschevent anklickt, dem Lastschriftverfahren zustimmt oder anderweitig bezahlt und sich danach die Konzertkarten ausdruckt. Den Ausdruck muss er dann beim Einlass vorzeigen. Bei dieser Variante entfallen die Versandkosten, allerdings werden auch hier Bearbeitungsgebühren fällig.     

 

Wenn die Konzertkarten zu spät ankommen

Hat der Konzertbesucher seine Konzertkarten online oder per Telefon gekauft, werden sie ihm normalerweise per Post zugeschickt. Nun kann es aber passieren, dass die Tickets an dem Tag, an dem das Konzert stattfindet, noch nicht da sind. In diesem Fall sollte sich der Konzertbesucher umgehend an die Vorverkaufsstelle wenden, bei der er die Karten gekauft hat. Manchmal wird die Vorverkaufsstelle dann eine Zustellung per Bote veranlassen.

Ist die Zeit zu knapp, wird sie die Abendkasse oder die zuständige Stelle am Einlass informieren und dort den Namen hinterlegen. Funktioniert das nicht, beispielsweise weil der Konzertbesucher bei der Vorverkaufsstelle niemanden mehr erreicht, kann er das komplette Geld, das er für die Karten samt Vorverkaufsgebühren, Bearbeitungsgebühren und Versandkosten bezahlt hat, zurückverlangen.

Hatte er die Karten noch nicht bezahlt, muss er die Zahlung nicht mehr leisten, wenn die Karten erst nach dem Konzert bei ihm ankommen. In diesem Fall sollte er aber sicherheitshalber den Briefträger oder einen anderen Zeugen benennen, der die verspätete Zustellung bezeugen kann.  

 

Wenn der Besitzer die Konzertkarten versehentlich beschädigt

Konzertkarten haben meist einen Kontrollabschnitt, der beim Einlass abgerissen wird. Dieser Teil verbleibt beim Veranstalter, während der Konzertbesucher den Rest des Tickets als Andenken behalten kann. Nun kann es aber passieren, dass dieser Kontrollabschnitt aus Versehen ein- oder komplett abreißt.

Möglich ist auch, dass die Konzertkarte verknickt oder anderweitig beschädigt ist, weil der Konzertkartenbesitzer sie schon wochenlang im Geldbeutel mit sich herumträgt. Solange erkennbar ist, dass es sich um eine Originalkarte für dieses Konzert handelt und der Konzertbesucher sein Missgeschick von sich beim Kontrolleur anspricht, sollte es beim Einlass aber keine Probleme geben.  

 

Wenn das Konzert ausfällt oder verschoben wird

In den meisten Fällen überträgt der Konzertveranstalter nicht nur den Verkauf von Konzertkarten auf die Vorverkaufsstelle, sondern beauftragt sie auch mit der Rückabwicklung. Wird das Konzert komplett abgesagt, sollte sich der Kartenbesitzer also an die Vorverkaufsstelle wenden. Dort wird ihm sein Geld erstattet oder ihm wird erklärt, an wen er sich für die Rückzahlung wenden muss.

Wird das Konzert nur verschoben, behalten die Karten ihre Gültigkeit und können dann am neuen Termin eingelöst werden. Kann oder will der Kartenbesitzer das Konzert am Ersatztermin nicht besuchen, kann er seine Karten zurückgeben. In diesem Fall erhält er sein Geld wieder. Übrigens ist es keine allzu gute Idee, wenn der Kartenbesitzer seine Konzertkarten einfach selbst weiterverkauft.

Gemäß AGB ist dies nämlich oft nicht erlaubt. Inseriert der Kartenbesitzer seine Tickets samt Foto und wird er dabei erwischt, kann er Ärger mit dem Veranstalter bekommen. Lässt dieser die Karten ungültig werden, was dank des Fotos problemlos möglich ist, droht zudem auch noch Stress mit dem Käufer.  

 

Wenn der Besitzer die Konzertkarten verliert

Steht das Konzert bevor, die Konzertkarten sind aber wie vom Erdboden verschluckt, hat er Kartenbesitzer in aller Regel Pech gehabt. Wenn er die Karten also verlegt oder verloren hat, wird er nicht viel machen können. Gleiches gilt, wenn er am Einlass feststellt, dass er die Tickets zu Hause vergessen hat. Auch diesem Fall kann er nicht auf den Einlass hoffen.

Mehr Tipps, Musikthemen und Ratgeber:

Thema: Die Rechte beim Konzertkarten-Vorverkauf

 
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