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Was sind Streichinstrumente? 2. Teil Was sind Streichinstrumente? 2. Teil   Eine klassische Orchesterbesetzung umfasst vier große Gruppen. Da sind zum einen die Holzbläser und die Blechbläser und zum anderen die Schlaginstrumente. Außerdem gibt es noch die Streichinstrumente. In einem mehrteiligen Beitrag präsentieren wir die bekanntesten Vertreter der Streicher. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was genau Streichinstrumente sind. Außerdem haben wir uns die Geige näher anschaut. Hier ist der 2. Teil!    Ganzen Artikel...

Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter Vermarktungskonzept für Konzerte und Konzertveranstalter Konzerte gibt es in unterschiedlichsten Varianten, angefangen bei kleinen, beschaulichen Veranstaltungen mit einer Hand voll Zuschauern über große Konzerte in Stadien bis hin zu mehrtätigen Festivals. Und auch im Hinblick auf die Musikrichtung gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Facetten, Klassikkonzerte und Opernabende, Volksmusik- und Schlagerkonzerte oder Rock- und Popkonzerte ebenso wie Konzerte bestimmter Szenen. Je nach Konzert fällt dann auch die Organisation entsprechend aufwändig aus, wobei grundsätzlich jedes öffentliche Konzert auf einem wohldurchdachten Konzept basieren sollte, das mehr berücksichtigt als nur die Auswahl der Künstler, die Technik oder die Verpflegung des Publikums.     Ganzen Artikel...

Tipps für den Konzertbesuch mit dem Nachwuchs Tipps für den Konzertbesuch mit dem Nachwuchs Ein Konzertbesuch zusammen mit dem Nachwuchs ist eine tolle Geschenkidee für den Geburtstag oder zu Weihnachten. Auch als Belohung für ein richtig gutes Zeugnis, fleißiges Lernen mit dem Nachhilfelehrer oder eine andere außergewöhnliche Leistung eignet sich ein Konzertbesuch hervorragend. Haben die Eltern und der Nachwuchs den gleichen Musikgeschmack, wird der gemeinsame Konzertbesuch zudem zu einem Erlebnis, das die Familie noch enger zusammenschweißt.      Ganzen Artikel...

Kritikpunkte an der GEMA Die größten Kritikpunkte an der GEMA Sicherlich ist unbestritten, dass die GEMA eine wichtige Aufgabe erfüllt. Das Kürzel GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und als Verwertungsgesellschaft vertritt die GEMA ihre Mitglieder. Bei den Mitgliedern handelt es sich um Künstler, Komponisten, Texter und Verleger von musikalischen Werken. Vereinfacht erklärt sorgt die GEMA dafür, dass die Urheberrechte geschützt und die Künstler bei einer öffentlichen Nutzung ihrer Werke angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden.   Ganzen Artikel...



Tipps fuer den Konzertbesuch Die besten Tipps für einen gelungenen Konzertbesuch Ein Konzertbesuch ist eine aufregende und spannende Sache und nicht selten nehmen Fans viel Wartezeit und noch mehr Kosten in Kauf, um ihren Star endlich einmal live auf der Bühne sehen zu können. Damit der Konzertbesuch dann aber auch tatsächlich zu einem unvergesslichen Erlebnis im positiven Sinne wird, hier die besten Tipps vor, während und nach dem Konzert.  Ganzen Artikel...

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  Wednesday, 05 November 2025
 
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Zu 5. Sicherheitsaspekte für Veranstaltungen und Konzerte

Der Veranstalter trägt nicht nur das wirtschaftliche Risiko, sondern wird ebenso haftbar gemacht, wenn es zu Zwischenfällen kommt. Insofern sollte er einige wesentliche Sicherheitsaspekte berücksichtigen, die allerdings nicht nur der Sicherheit seiner Künstler und seiner Gäste dienen und ihm viel Ärger und Kosten einsparen können, sondern auch für eine gute Organisation sprechen.

Zufriedene Künstler und Gäste sowie ein guter Ruf wiederum sind unabdingbar, wenn der Veranstalter auch künftig noch Konzerte und Events veranstalten möchte. Hier die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Überblick.

 

Ordnungskräfte.

Bei kleineren Konzerten reicht es meist aus, einige eigene Mitarbeiter als Ordner einzusetzen. Bei größeren Veranstaltungen ist es jedoch in aller Regel sinnvoller, auf einen professionellen Sicherheitsdienst zurückzugreifen.

Als Faustregel gilt, dass pro 100 Besucher mindestens ein Ordner anwesend sein muss, wobei dies wirklich die absolute Untergrenze ist. Wichtig ist, dass die Ordner durch entsprechende Kleidung deutlich zu erkennen und von den Besuchern zu unterscheiden sind.

Sie sind nämlich nicht nur für die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung zuständig, sondern sind gleichermaßen auch Ansprechpersonen für die Besucher, falls diese Hilfe benötigen. Zudem sollten die Ordner dafür Sorge tragen, dass die Notausgänge und die Zufahrtswege für Rettungskräfte jederzeit frei sind.Zutrittskontrollen.

Eine Vielzahl der Bestimmungen und Regelungen ist durch das Jugendschutzgesetz vorgegeben. Allerdings hat der Konzertveranstalter das Hausrecht für das gesamte Veranstaltungsgelände, so dass er zusätzliche Regeln für den Einlass festlegen kann.

So kann er beispielsweise bestimmen, dass der Zutritt zu dem Konzert generell nur für volljährige Personen möglich ist. Außerdem kann er festlegen, dass seine Mitarbeiter am Einlass solchen Personen den Zutritt nicht gestatten, die beispielsweise betrunken oder als Randalierer bekannt sind, sich weigern, den Personalausweis vorzuzeigen, eine Kontrolle des Rucksacks oder der Tasche verweigern oder mitgebrachte Getränke nicht abgeben.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Mitarbeiter am Einlass mit den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes betraut sind, also beispielsweise wissen, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.

 

Jugendschutz.

Das Jugendschutzgesetz muss deutlich sowohl im Eingangsbereich als auch an den Stellen, an denen Getränke ausgegeben werden, ausgehängt werden.

Zudem ist es sinnvoll, vor der Veranstaltung eine kurze Besprechung durchzuführen, in deren Rahmen alle Mitarbeiter nochmals auf die wichtigsten Regelungen hingewiesen werden.

Kommt es nämlich beispielsweise dazu, dass einem Jugendlichen unter 16 Jahren versehentlich alkoholische Getränke ausgeschenkt werden oder sich herausstellt, dass ein minderjähriger Jugendlicher ohne Begleitung nach Mitternacht noch auf der Veranstaltung war, kann dies für den Veranstalter sehr unangenehme und vor allem sehr teure Konsequenzen haben.



 
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