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Die bislang teuersten Musikvideos Liste: die bislang teuersten Musikvideos Musikvideos sind sehr wichtige Mittel, wenn es darum geht, ein Album oder eine Single zu bewerben. Schon 1890 gab es zaghafte Versuche, Musik und Bilder miteinander zu kombinieren, echte Musikvideos erschienen aber erst Ende der 1960er-Jahre. Seinerzeit veröffentlichten die Beatles im Zuge der Vermarktung ihrer Musik kurze Filme, allerdings hielten sich die investierten Geldsummen sehr in Grenzen. Dies lag schlichtweg daran, dass die meisten damals Musik über das Radio oder einen Plattenspieler hörten, aber noch keinen Fernseher hatten.    Ganzen Artikel...

Die schoensten Musikfilme Einige der schönsten Musikfilme auf Basis von Musicals im Kurzportrait Es gibt eine Reihe von Musicals, die das Publikum nicht nur als Bühnenstücke begeistert haben, sondern auch als Musikfilme überaus erfolgreich waren. Vor allem die bekannten und einprägsamen Melodien in Kombination mit den Tanzeinlagen und der technisch effektvoll umgesetzten Geschichte haben dazu beigetragen, dass viele Musicalfilme zu echten Klassenschlagern wurden.    Ganzen Artikel...

Fakten ueber Raubkopien Erstaunliche und interessante Fakten über Raubkopien Die Musikindustrie tituliert Raubkopierer gerne als Verbrecher, die jedes Jahr erhebliche Schäden verursachen. Dabei ist der Streit um Raubkopien nicht neu, denn um die Urheberrechte wird schon gestritten, seit es möglich ist, Inhalte zu kopieren. Die Inhaber der Rechte, die wie die Musikindustrie ihr Geld damit verdienen, versuchen verständlicherweise ihren Profit mit allen nur erdenklichen Mitteln zu sichern. Aus diesem Hintergrund heraus ist eine Argumentation, die Raubkopierer mit Verbrechern vergleicht und langfristig eine massive Bedrohung der künstlerischen Vielfalt und der Musikkultur vorhersagt, nicht weiter verwunderlich.    Ganzen Artikel...

Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 1. Teil Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 1. Teil   Nach einer kleinen Flaute gegen Ende der 1960er-Jahre erlebte der deutsche Schlager in den 1970ern einen Boom. Einen großen Anteil daran hatte die ZDF-Hitparade, moderiert von Dieter Thomas Heck. Er präsentierte dem Publikum jeden Monat bekannte Hits und neue Songs. Die hohen Einschaltquoten sorgten dafür, dass ein breites Publikum die Künstler und ihre Musik kennen lernte. Die Zuschauer fühlten sich prima unterhalten und genossen die gute Laune, die die Songs ins Wohnzimmer brachten. Gleichzeitig veränderte der Schlager in dieser Zeit sein Gesicht. Die Rhythmen wurden schneller und an die Stelle von aufwändigen Arrangements traten einfachere Melodien.  Ganzen Artikel...



Benimmregeln bei Klassikkonzerten Die wichtigsten Benimmregeln bei Klassikkonzerten Klassische Konzerte und Opernaufführungen finden vielfach in einem edlen Ambiente statt, etwa in prunkvollen Opernhäusern und Konzertsälen, in Kur- und Festspielhäusern oder in Theatern. Dementsprechend fallen auch die Benimmregeln etwas strenger und umfangreicher aus, als dies bei beispielsweise Rock- und Popkonzerten in Stadien der Fall ist, auch wenn natürlich auch bei Opernaufführungen und Klassikkonzerten der musikalische Genuss eindeutig im Vordergrund steht.    Ganzen Artikel...

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  Monday, 19 January 2026
 
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Zu 5. Sicherheitsaspekte für Veranstaltungen und Konzerte

Der Veranstalter trägt nicht nur das wirtschaftliche Risiko, sondern wird ebenso haftbar gemacht, wenn es zu Zwischenfällen kommt. Insofern sollte er einige wesentliche Sicherheitsaspekte berücksichtigen, die allerdings nicht nur der Sicherheit seiner Künstler und seiner Gäste dienen und ihm viel Ärger und Kosten einsparen können, sondern auch für eine gute Organisation sprechen.

Zufriedene Künstler und Gäste sowie ein guter Ruf wiederum sind unabdingbar, wenn der Veranstalter auch künftig noch Konzerte und Events veranstalten möchte. Hier die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Überblick.

 

Ordnungskräfte.

Bei kleineren Konzerten reicht es meist aus, einige eigene Mitarbeiter als Ordner einzusetzen. Bei größeren Veranstaltungen ist es jedoch in aller Regel sinnvoller, auf einen professionellen Sicherheitsdienst zurückzugreifen.

Als Faustregel gilt, dass pro 100 Besucher mindestens ein Ordner anwesend sein muss, wobei dies wirklich die absolute Untergrenze ist. Wichtig ist, dass die Ordner durch entsprechende Kleidung deutlich zu erkennen und von den Besuchern zu unterscheiden sind.

Sie sind nämlich nicht nur für die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung zuständig, sondern sind gleichermaßen auch Ansprechpersonen für die Besucher, falls diese Hilfe benötigen. Zudem sollten die Ordner dafür Sorge tragen, dass die Notausgänge und die Zufahrtswege für Rettungskräfte jederzeit frei sind.Zutrittskontrollen.

Eine Vielzahl der Bestimmungen und Regelungen ist durch das Jugendschutzgesetz vorgegeben. Allerdings hat der Konzertveranstalter das Hausrecht für das gesamte Veranstaltungsgelände, so dass er zusätzliche Regeln für den Einlass festlegen kann.

So kann er beispielsweise bestimmen, dass der Zutritt zu dem Konzert generell nur für volljährige Personen möglich ist. Außerdem kann er festlegen, dass seine Mitarbeiter am Einlass solchen Personen den Zutritt nicht gestatten, die beispielsweise betrunken oder als Randalierer bekannt sind, sich weigern, den Personalausweis vorzuzeigen, eine Kontrolle des Rucksacks oder der Tasche verweigern oder mitgebrachte Getränke nicht abgeben.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Mitarbeiter am Einlass mit den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes betraut sind, also beispielsweise wissen, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.

 

Jugendschutz.

Das Jugendschutzgesetz muss deutlich sowohl im Eingangsbereich als auch an den Stellen, an denen Getränke ausgegeben werden, ausgehängt werden.

Zudem ist es sinnvoll, vor der Veranstaltung eine kurze Besprechung durchzuführen, in deren Rahmen alle Mitarbeiter nochmals auf die wichtigsten Regelungen hingewiesen werden.

Kommt es nämlich beispielsweise dazu, dass einem Jugendlichen unter 16 Jahren versehentlich alkoholische Getränke ausgeschenkt werden oder sich herausstellt, dass ein minderjähriger Jugendlicher ohne Begleitung nach Mitternacht noch auf der Veranstaltung war, kann dies für den Veranstalter sehr unangenehme und vor allem sehr teure Konsequenzen haben.



 
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