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Die 15 erfolgreichsten One-Hit-Wonder, Teil 1 Die 15 erfolgreichsten One-Hit-Wonder, Teil 1   Eigentlich ist es für einen Musiker nicht besonders schön, wenn er auf der Liste der One-Hit-Wonder steht. Denn diese Bezeichnung besagt, dass er in seiner Karriere nur einen einzigen großen Hit hatte. Natürlich ist es ein Riesenerfolg, wenn ein Künstler überhaupt einen Superhit landet. Vielen Künstlern bleibt das nämlich versagt. Nur bedeutet One-Hit-Wonder eben auch, dass der erhoffte Durchbruch ausblieb und der Musiker nie mehr an seinen Erfolg anknüpfen konnte. Das erste One-Hit-Wonder lieferte Carls Perkins Mitte der 1950er-Jahre. Der Rock’n’Roll-Song Blue Suede Shoes basiert auf einer Geschichte von Johnny Cash und ging über eine Million Mal über die Ladentheke. Ein anderes Beispiel für ein echtes One-Hit-Wonder ist Ice, Ice Baby vom Rapper Vanilla Ice aus dem Jahr 2001. Der Song machte den Rapper reich und berühmt. Und obwohl danach keine weiteren Hits mehr folgten, tritt der Musiker nach wie vor mit diesem Song auf und kann bis heute gut davon leben.  Ganzen Artikel...

Einige der bedeutendsten Smooth-Jazz-Künstler Einige der bedeutendsten Smooth-Jazz-Künstler im Kurzportrait Smooth Jazz lässt sich vermutlich am besten als eine Musikrichtung beschreiben, die irgendwo zwischen klassischem Jazz und seichter, im Hintergrund laufender Kaufhaus-, Fahrstuhl oder Pianobarmusik angesiedelt ist. Smooth Jazz ist sanfter, nicht so aufdringlich und weit weniger anstrengend als klassischer Jazz, aber deshalb keineswegs langweilig.   Ganzen Artikel...

Arten von Musikgruppen Übersicht der verschiedenen Arten von Musikgruppen Grundsätzlich ist eine Musikgruppe, wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, eine Gruppe von Musikern, die sich zusammengeschlossen haben. Durch den Einfluss aus dem englischsprachigen Raum ist mittlerweile auch die Bezeichnung Band für Musikgruppen üblich, wobei Band grundsätzlich ein Oberbegriff und damit nicht an bestimmte Stilrichtungen gebunden ist.  Ganzen Artikel...

Die 10 schönsten Opernhäuser in Deutschland, 1. Teil Die 10 schönsten Opernhäuser in Deutschland, 1. Teil Opern sind langweilig und spießig? Überkandidelt und nichts für Otto-Normal-Verbraucher? Von wegen! Opernhäusern haftet eine elitäre Note an, für Besucher einer Veranstaltung ist edle Abendgarderobe Pflicht. Zudem besagt eine alte Weisheit, dass man die Oper entweder liebt oder hasst. Dazwischen gibt es nichts. Doch ganz so einfach ist es nicht. Wer sich mit den Opernhäusern beschäftigt, wird schnell feststellen, dass Opern weder spießig und bieder noch langweilig oder überkandidelt sind.    Ganzen Artikel...



10 anfängertaugliche Instrumente und gute Tipps fürs Musizieren, 3. Teil 10 anfängertaugliche Instrumente und gute Tipps fürs Musizieren, 3. Teil   Auch wenn der Musikgeschmack unterschiedlich ist und sich im Laufe des Lebens immer mal wieder ändert, kennt die Musik als solches keine Altersgrenzen. Das wiederum gilt sowohl fürs Musikhören als auch fürs Musizieren. Folglich ist auch das Lernen eines Musikinstruments keineswegs auf die jungen Jahre beschränkt.  Ganzen Artikel...

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  Thursday, 22 January 2026
 
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Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen 

Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich seine Lieblingsmusik zu besorgen. So ist es möglich, CDs ganz normal zu kaufen, entweder neu und originalversiegelt oder gebraucht. Daneben sind einzelne Songs und ganze Alben für recht kleines Geld als MP3-Dateien zu haben.

Und schließlich gibt es da noch die vielen verschiedenen Musik-Tauschbörsen. Gerade hier wird jedoch oft gewarnt, dass die Grenze zur Illegalität schnell überschritten und böse Post von einem Anwalt die Folge sein kann.

 

 

Aber was ist denn nun erlaubt und was nicht? :

 

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

Musik-Tauschbörsen als solches sind grundsätzlich legal. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Börsen nur solche Musik anbieten, die der Urheber für eine entsprechende Verwendung freigegeben hat. Wer hingegen als Nutzer eine Musik-Tauschbörse besucht und dabei Songs up- und downloaded, kann sich aber recht schnell strafbar machen. Der entscheidende Punkt in diesem Zusammenhang ist nämlich immer, wie es mit dem urheberrechtlichen Schutz aussieht.

Wird ein Song ausschließlich für den privaten Gebrauch heruntergeladen, ist dagegen aus rechtlicher Sicht zunächst nichts einzuwenden. Voraussetzung ist aber, dass der Song nicht aus einer, wie die Juristen sagen, offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Genau dies ist allerdings der Knackpunkt. Manchmal kann der Nutzer schlichtweg nicht wissen, ob ein Song auf legalem oder auf illegalem Weg in der Tauschbörse gelandet ist. Manchmal kann es sich der Nutzer aber auch denken, etwa wenn ein topaktueller Charthit kostenlos zur Verfügung steht.

In beiden Fällen ist der Nutzer auf der sicheren Seite, wenn er den Download bleiben lässt. Bei Musik-Tauschbörsen kommt noch eine zweite Problematik dazu. In aller Regel funktioniert das Filesharing in zwei Richtungen. Das bedeutet, der Nutzer lädt sich nicht nur Songs herunter, sondern er lädt gleichzeitig auch Daten herauf.

Solange ein Song urheberrechtlich geschützt ist, ist ein Upload aber immer illegal. Die Folge kann dann eine Abmahnung sein, die mit einer Unterlassungserklärung und mitunter happigen Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten einhergeht.     

 

Musik-Tauschbörsen mit CC-lizenzierter Musik

Wer sich Musik aus dem Internet herunterladen möchte, ohne dabei Post vom Anwalt zu riskieren, aber auch ohne Geld dafür zu bezahlen, findet mit CC-lizenzierter Musik vielleicht die richtige Alternative. CC steht für Creative Commons und dahinter steht eine Organisation, die alternative Modelle für Lizenzen anbietet. Künstler können diese Lizenzen für ihre Werke nutzen, egal ob es sich bei den Werken um Songs oder um Bilder, Videos, Texte oder Software handelt.

Der Urheber des Werks entscheidet dabei selbst, wie und wofür Nutzer sein Werk verwenden dürfen. Bei Musik, die GEMA-geschützt ist, ist das so nicht der Fall. Diese Musik darf ohne Genehmigung nämlich grundsätzlich nicht verbreitet werden und für eine entsprechende Genehmigung werden Gebühren fällig. CC-lizenzierte Musik ist nicht GEMA-geschützt.

Auch bei CC-lizenzierter Musik setzt die Nutzung, Verbreitung und Verarbeitung zwar eine Genehmigung voraus, die Verwendungsrechte räumt der Urheber aber ausdrücklich ein. Was erlaubt ist und was nicht, ist außerdem immer direkt zusammen mit dem Song angegeben.

Dafür gibt es bei CC-Lizenzen vier verschiedene Symbole:

1.       Ein Männchen in einem Kreis ist das Symbol für Attribution. Es bedeutet, dass der Urheber namentlich genannt werden muss. Dieses Symbol ist bei jedem Werk zu finden.

2.       Das = in einem Kreis steht für No Derivative Works. Ist ein Song mit diesem Symbol gekennzeichnet, heißt das, dass der Song nicht bearbeitet und verändert, also beispielsweise gekürzt oder neu abgemischt werden darf.

3.       Eine Art Dollarzeichen in einem Kreis bedeutet NonCommercial und meint, dass der Song nicht dazu verwendet werden darf, um selbst Geld damit zu verdienen.

4.       Ein Kreis mit einem Pfeil, der die Form eines spiegelverkehrten Cs hat, steht für Share Alike. Damit ist gemeint, dass die eigene Version des Songs, beispielsweise nachdem er neu abgemischt wurde, unter die gleiche CC-Lizenz gestellt werden muss wie das Ursprungswerk.

 

Diese vier Symbole können in verschiedenen Varianten miteinander kombiniert sein. Mittlerweile gibt es mehrere Musik-Tauschbörsen, die ausschließlich CC-lizenzierte Musik anbieten. Hier kann sich der Nutzer seine persönliche Musiksammlung also ganz legal und kostenfrei zusammenstellen oder erweitern. Aktuelle Hits aus den Charts wird er in den Portalen zwar nicht finden, aber dafür kann er jede Menge neue Bands, interessante Künstler und spannende Musik entdecken.  

 

Musik aus der eigenen Sammlung verkaufen

Es kann durchaus sein, dass sich der Musikgeschmack ändert oder die Musiksammlung ausgemistet werden soll. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob der Nutzer seine CDs und Musikdateien weiterverkaufen darf oder ob nicht. Der Knackpunkt bei dieser Frage ist die Unterscheidung zwischen Original und Kopie oder noch genauer zwischen körperlichen und unkörperlichen Werken.

Eine CD gilt als ein körperlicher Werk. Aus diesem Grund darf der Nutzer CDs, die ihm nicht mehr gefallen oder die er nicht mehr braucht, wieder verkaufen. Bei Musikdateien hingegen handelt es sich um unkörperliche Werke, denn bei einer Musikdatei wird nicht das Original, sondern jedes Mal nur eine Kopie weitergegeben.

Deshalb ist es nicht erlaubt, Musikdateien weiterzuverkaufen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einzelne Songs oder ganze Alben handelt, die der Nutzer in einem Online-Musikshop gekauft hat. Die Sache mit den Kopien gilt übrigens auch für CDs, denn auch bei CDs dürfen nur Originale und nicht selbstgebrannte Kopien verkauft werden.

Warum CDs weiterverkauft werden dürfen und Musikdateien nicht, wird nachvollziehbar, wenn sich der Nutzer das Urheberrecht ins Gedächtnis ruft. Durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei kauft der Nutzer ja eigentlich nicht die Musik als solches, sondern er erwirbt Nutzungsrechte. Die Verwertungsrechte verbleiben gemäß Urheberrecht beim Urheber.

Der Musikkäufer kann das Werk somit lediglich nutzen, im Fall von Musik also hören. Kauft der Nutzer eine Musikdatei, kann er sich diese Datei folglich über den Computer oder seinen MP3-Player anhören. Würde er sie aber weitergeben oder gar verkaufen, würde er Kopien verteilen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen, denn die Verwertungsrechte hat ja nicht er, sondern der Urheber. Bei einer CD ist das anders, denn hier verkauft der Nutzer, vereinfacht erklärt, lediglich den originalen Datenträger.

Mehr Musikthemen, Tipps und Ratgeber:

Thema: Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen

 
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