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  Friday, 18 May 2012
 
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Konzerte News
 
Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Zu 6. Rechtliche Aspekte, vor allem im Hinblick auf die spätere Vermarktung von Bild- und Tonmaterial 

Der Konzertveranstalter verfügt während der gesamten Veranstaltung über das Hausrecht. Das bedeutet, dass er auch im Hinblick auf die spätere Vermarktung von Bild- und Tonmaterial Einfluss auf die Regelungen nehmen kann.

So kann er durch einen entsprechenden Aushang am Eingang sowie durch entsprechende Hinweise in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Eintrittskarte auf die Regelungen zum Fotografieren und zu der Anfertigung von Tonaufnahmen verweisen. Dabei ist möglich, dass er zwar grundsätzlich Fotografien und Tonaufnahmen gestattet, diese aber nur für den Eigengebrauch verwendet und keinesfalls veröffentlicht werden dürfen.

Daneben kann er Fotografien und Tonaufnahmen während des Konzertes aber auch vollständig untersagen. In Absprache mit dem Künstler kann der Konzertveranstalter allerdings selbst einen Fotografen oder eine Kameracrew beauftragen, die Fotos und Mitschnitte der Veranstaltung anfertigen.

Die Fotos kann der Konzertveranstalter dann als Referenzen, für eigene Werbezwecke und auch als Motiv für weitere Ankündigungsplakate nutzen, die Konzertmitschnitte kann er als Fanartikel vertreiben.

Allerdings benötigt auch der Konzertveranstalter hierfür die Zustimmung des Künstlers und zudem in aller Regel auch von dem Manager oder der Plattenfirma des Künstlers sowie von der GEMA.

Das Vermarktungskonzept als PDF-Download:

PDF - Vermarktungskonzept für Konzerte und Konzertveranstalter 

Weiterführende Konzertberichte und Veranstaltungsthemen: 

Reklamation und Kosternerstattung bei einen Konzertausfall
Sicherheitsvorschriften bei Konzerten
Die größten Konzertveranstalter
Tipps für ein eigenes Konzert
Konzertkarten verkaufen

Thema: Vermarktungskonzept für Konzerte und Konzertveranstalter 

 

 

 



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