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Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen? Ab wann dürfen Kinder Konzerte besuchen? Kreischende Teenies warten stundenlang, um bei einer Autogrammstunde ein Autogramm oder wenigstens einen Blick auf ihr Idol zu ergattern. Sie investieren ihr Taschengeld in CDs und Jugendmagazine, tapezieren ihre Zimmer mit Postern und können jede Textzeile auswendig.    Ganzen Artikel...

5 No-Gos beim Konzertbesuch 5 No-Gos beim Konzertbesuch Damit der Konzertbesuch für alle Besucher zu einem angenehmen und im positiven Sinne unvergesslichen Erlebnis wird, ist ein wenig Rücksichtnahme gefragt. Hier sind fünf Dinge, die beim Konzertbesuch gar nicht gehen!   Ganzen Artikel...

Konzertkarten verschenken - 7 Tipps Konzertkarten verschenken - 7 Tipps Geburtstag, Weihnachten, Muttertag und Vatertag, Hochzeitstag: Im Laufe des Jahres gibt es regelmäßig Anlässe, zu denen Geschenke dazugehören. Und dabei stellt sich jedes Mal aufs Neue die Frage: Was soll ich bloß schenken? Eine schöne Idee können Konzertkarten sein. Schließlich hört fast jeder gerne Musik und der Besuch eines Live-Konzerts ist ein besonderes Erlebnis.    Ganzen Artikel...

Geschichte der Konzerte Konzerte verbinden Ein Konzert, unabhängig davon ob privat oder öffentlich, ist zunächst nichts anderes, als eine Veranstaltung, bei der dem Publikum Musik vorgetragen wird. Die Geschichte des Konzerts beginnt im 18. Jahrhundert. Ausgehend von London und Paris erfreuen sich Konzerte seit dem Ende dieses Jahrhunderts auch in den übrigen europäischen Großstädten wachsender Beliebtheit. Bis zu diesem Zeitpunkt fand das Vortragen von Musik, das nicht mit einer Tanzveranstaltung verbunden war, immer nur im Rahmen religiöser Zeremonien oder höfischer Feierlichkeiten und Veranstaltungen statt. Durch die nun aufkommenden Konzerte wurde Musik als eigenständige Kunst vorgetragen, die nicht mehr nur Untermalung war, sondern im Fokus des Geschehens stand und dazu diente, die Zuhörerschaft zu unterhalten. HofmusikerDie Musiker, die bisher als Hofmusiker nur eine dienende Funktion hatten, gewannen an ansehen und man galt als gebildet, wenn man Konzerte besuchte. So kam es auch, dass hin und wieder die Zuhörer selbst zusammen mit den geladenen Musikern spielten, einige Veranstalter setzten voraus, dass das Publikum auch ein Instrument spielen konnte. Allerdings waren die damaligen Konzerte weniger Abende, die durchgehend von den gleichen Musikern gestaltet wurden, als vielmehr Vorführungen, an denen verschiedene Künstler mitwirkten, vergleichbar mit einem Bunten Abend. Ab dem 20. Jahrhundert entstanden weitere Arten von Konzerten, die sich vom bürgerlichen Konzert abgrenzten. Jazzkonzerte und das SommernachtskonzertSo kamen beispielsweise Jazzkonzerte auf, die bis heute eher in kleineren Räumlichkeiten stattfinden und von der Clubatmosphäre leben, während Pop- und Rockkonzerte ganze Stadien füllen. Unabhängig davon, welche Musikrichtung der Hörer bevorzugt, Musik verbindet bis heute nicht nur Gleichgesinnte, sondern auch ganze Nationen. Ein Beispiel hierfür ist das Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker im Schloss Schönbrunn in Wien. Ursprünglich als Konzert für Europa benannt und anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union ins Leben gerufen, erfreuen sich seit 2004 jährlich tausende von Zuhörern am Vortrag verschiedener Stücke europäischer Komponisten. Ganzen Artikel...



10 Weltstars, die als Background-Sänger begannen, Teil I 10 Weltstars, die als Background-Sänger begannen, Teil I   Im Zeitalter des Internets und der Streaming-Dienste legen viele Künstler einen kometenhaften Karrierestart hin. Doch bis aus ihnen echte Weltstars werden, die Musikgeschichte schreiben und auch nach Jahren noch gefeierte Künstler sind, ist es ein langer Weg. Und längst nicht jedem Nachwuchs-Sternchen ist dieses Glück vergönnt. Zumal früher wie heute eben tatsächlich das Glück dazugehört, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein.  Ganzen Artikel...

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  Sunday, 08 March 2026
 
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Zu 5. Sicherheitsaspekte für Veranstaltungen und Konzerte

Der Veranstalter trägt nicht nur das wirtschaftliche Risiko, sondern wird ebenso haftbar gemacht, wenn es zu Zwischenfällen kommt. Insofern sollte er einige wesentliche Sicherheitsaspekte berücksichtigen, die allerdings nicht nur der Sicherheit seiner Künstler und seiner Gäste dienen und ihm viel Ärger und Kosten einsparen können, sondern auch für eine gute Organisation sprechen.

Zufriedene Künstler und Gäste sowie ein guter Ruf wiederum sind unabdingbar, wenn der Veranstalter auch künftig noch Konzerte und Events veranstalten möchte. Hier die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Überblick.

 

Ordnungskräfte.

Bei kleineren Konzerten reicht es meist aus, einige eigene Mitarbeiter als Ordner einzusetzen. Bei größeren Veranstaltungen ist es jedoch in aller Regel sinnvoller, auf einen professionellen Sicherheitsdienst zurückzugreifen.

Als Faustregel gilt, dass pro 100 Besucher mindestens ein Ordner anwesend sein muss, wobei dies wirklich die absolute Untergrenze ist. Wichtig ist, dass die Ordner durch entsprechende Kleidung deutlich zu erkennen und von den Besuchern zu unterscheiden sind.

Sie sind nämlich nicht nur für die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung zuständig, sondern sind gleichermaßen auch Ansprechpersonen für die Besucher, falls diese Hilfe benötigen. Zudem sollten die Ordner dafür Sorge tragen, dass die Notausgänge und die Zufahrtswege für Rettungskräfte jederzeit frei sind.Zutrittskontrollen.

Eine Vielzahl der Bestimmungen und Regelungen ist durch das Jugendschutzgesetz vorgegeben. Allerdings hat der Konzertveranstalter das Hausrecht für das gesamte Veranstaltungsgelände, so dass er zusätzliche Regeln für den Einlass festlegen kann.

So kann er beispielsweise bestimmen, dass der Zutritt zu dem Konzert generell nur für volljährige Personen möglich ist. Außerdem kann er festlegen, dass seine Mitarbeiter am Einlass solchen Personen den Zutritt nicht gestatten, die beispielsweise betrunken oder als Randalierer bekannt sind, sich weigern, den Personalausweis vorzuzeigen, eine Kontrolle des Rucksacks oder der Tasche verweigern oder mitgebrachte Getränke nicht abgeben.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Mitarbeiter am Einlass mit den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes betraut sind, also beispielsweise wissen, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.

 

Jugendschutz.

Das Jugendschutzgesetz muss deutlich sowohl im Eingangsbereich als auch an den Stellen, an denen Getränke ausgegeben werden, ausgehängt werden.

Zudem ist es sinnvoll, vor der Veranstaltung eine kurze Besprechung durchzuführen, in deren Rahmen alle Mitarbeiter nochmals auf die wichtigsten Regelungen hingewiesen werden.

Kommt es nämlich beispielsweise dazu, dass einem Jugendlichen unter 16 Jahren versehentlich alkoholische Getränke ausgeschenkt werden oder sich herausstellt, dass ein minderjähriger Jugendlicher ohne Begleitung nach Mitternacht noch auf der Veranstaltung war, kann dies für den Veranstalter sehr unangenehme und vor allem sehr teure Konsequenzen haben.



 
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