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Deutsche Eurovision-Teilnehmer Liste der deutschen Eurovision-Teilnehmer, die am schlechtesten abgeschnitten haben Der Eurovision Song Contest findet seit 1956 jedes Jahr statt und Deutschland ist dabei nicht nur das Land mit den meisten Beiträgen, sondern das einzige Land, das seit Beginn der Veranstaltung auch in jedem Jahr ein Lied entsandt hat. Die Bilanz dieser langen Geschichte fällt allerdings eher durchwachsen aus. So belegte Deutschland zwar mehrere Male den zweiten und den dritten Platz und konnte sich auch immer wieder zumindest eine Platzierung in der oberen Hälfte sichern. Platz Eins gab es aber nur zwei Mal, nämlich 1982 im Vereinigten Königreich vertreten durch Nicole mit “Ein bisschen Frieden” und 2010 in Norwegen vertreten durch Lena mit “Satellite”.   Ganzen Artikel...



Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 3. Teil Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 3. Teil   Die große Erfolgswelle in den 1970ern verdankt der Schlager in erster Linie der ZDF-Hitparade. Jeden Monat stellte Dieter Thomas Heck beliebte Hits und neue Songs vor. Die hohen Einschaltquoten verhalfen den Liedern und deren Interpreten zu Bekanntheit. Heute erlebt der Schlager wieder einen Boom. Neue Künstler machen auf sich aufmerksam, etablierte Stars schreiben ihre Erfolgsgeschichte weiter. Dabei hat sich der Schlager natürlich weiterentwickelt. Er ist jünger und moderner geworden.  Ganzen Artikel...

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  Monday, 07 July 2025
 
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Vermarktungskonzept fuer Konzerte und Konzertveranstalter
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Zu 5. Sicherheitsaspekte für Veranstaltungen und Konzerte

Der Veranstalter trägt nicht nur das wirtschaftliche Risiko, sondern wird ebenso haftbar gemacht, wenn es zu Zwischenfällen kommt. Insofern sollte er einige wesentliche Sicherheitsaspekte berücksichtigen, die allerdings nicht nur der Sicherheit seiner Künstler und seiner Gäste dienen und ihm viel Ärger und Kosten einsparen können, sondern auch für eine gute Organisation sprechen.

Zufriedene Künstler und Gäste sowie ein guter Ruf wiederum sind unabdingbar, wenn der Veranstalter auch künftig noch Konzerte und Events veranstalten möchte. Hier die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Überblick.

 

Ordnungskräfte.

Bei kleineren Konzerten reicht es meist aus, einige eigene Mitarbeiter als Ordner einzusetzen. Bei größeren Veranstaltungen ist es jedoch in aller Regel sinnvoller, auf einen professionellen Sicherheitsdienst zurückzugreifen.

Als Faustregel gilt, dass pro 100 Besucher mindestens ein Ordner anwesend sein muss, wobei dies wirklich die absolute Untergrenze ist. Wichtig ist, dass die Ordner durch entsprechende Kleidung deutlich zu erkennen und von den Besuchern zu unterscheiden sind.

Sie sind nämlich nicht nur für die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung zuständig, sondern sind gleichermaßen auch Ansprechpersonen für die Besucher, falls diese Hilfe benötigen. Zudem sollten die Ordner dafür Sorge tragen, dass die Notausgänge und die Zufahrtswege für Rettungskräfte jederzeit frei sind.Zutrittskontrollen.

Eine Vielzahl der Bestimmungen und Regelungen ist durch das Jugendschutzgesetz vorgegeben. Allerdings hat der Konzertveranstalter das Hausrecht für das gesamte Veranstaltungsgelände, so dass er zusätzliche Regeln für den Einlass festlegen kann.

So kann er beispielsweise bestimmen, dass der Zutritt zu dem Konzert generell nur für volljährige Personen möglich ist. Außerdem kann er festlegen, dass seine Mitarbeiter am Einlass solchen Personen den Zutritt nicht gestatten, die beispielsweise betrunken oder als Randalierer bekannt sind, sich weigern, den Personalausweis vorzuzeigen, eine Kontrolle des Rucksacks oder der Tasche verweigern oder mitgebrachte Getränke nicht abgeben.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Mitarbeiter am Einlass mit den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes betraut sind, also beispielsweise wissen, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Person an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.

 

Jugendschutz.

Das Jugendschutzgesetz muss deutlich sowohl im Eingangsbereich als auch an den Stellen, an denen Getränke ausgegeben werden, ausgehängt werden.

Zudem ist es sinnvoll, vor der Veranstaltung eine kurze Besprechung durchzuführen, in deren Rahmen alle Mitarbeiter nochmals auf die wichtigsten Regelungen hingewiesen werden.

Kommt es nämlich beispielsweise dazu, dass einem Jugendlichen unter 16 Jahren versehentlich alkoholische Getränke ausgeschenkt werden oder sich herausstellt, dass ein minderjähriger Jugendlicher ohne Begleitung nach Mitternacht noch auf der Veranstaltung war, kann dies für den Veranstalter sehr unangenehme und vor allem sehr teure Konsequenzen haben.



 
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