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7 Basistipps rund um den Konzertbesuch 7 Basistipps rund um den Konzertbesuch Jedes Konzert ist anders. So findet das eine Konzert im beschaulichen Rahmen statt, das andere Konzert wird in einer großen Halle gespielt und wieder ein anderes Konzert wird in einem riesigen Stadion dargeboten. Bei dem einen Konzert geht es ruhig und stilvoll zu, das andere Konzert gleicht einer großen, lauten Party.    Ganzen Artikel...

Wie die Musik digital wurde - und welche Folgen das hatte Wie die Musik digital wurde - und welche Folgen das hatte Neuerungen mit revolutionärem Charakter gab es in der Musikindustrie schon mehrfach. Waren in frühen Zeiten ausschließlich Live-Konzerte angesagt, eroberten bald Grammophone die Wohnzimmer. Sie wurden erst von Plattenspielern und dann von immer kompakteren Stereoanlagen abgelöst.    Ganzen Artikel...

Wie empfehlen uns Streaming-Plattformen Musik? Wie empfehlen uns Streaming-Plattformen Musik? Die Playlist ist zu Ende gehört und auf einmal hören wir einen Song, den wir bis dahin noch nicht kannten. Die Streaming-Plattformen gehen unterschiedlich vor, um ihren Nutzern neue Musik zu empfehlen. Manchmal treffen die Vorschläge ganz genau unseren Geschmack, während wir uns in anderen Fällen fragen, wieso uns ausgerechnet dieses Lied vorgeschlagen wird. Beide Male ist der Algorithmus verantwortlich, den der Streaming-Dienst verwendet. Aber wie funktioniert so ein Algorithmus? Warum sind Newcomer mit ihrer Musik im Nachteil? Und was hat das Ganze mit Filterblasen zu tun?  Ganzen Artikel...

Kritikpunkte an der GEMA Die größten Kritikpunkte an der GEMA Sicherlich ist unbestritten, dass die GEMA eine wichtige Aufgabe erfüllt. Das Kürzel GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und als Verwertungsgesellschaft vertritt die GEMA ihre Mitglieder. Bei den Mitgliedern handelt es sich um Künstler, Komponisten, Texter und Verleger von musikalischen Werken. Vereinfacht erklärt sorgt die GEMA dafür, dass die Urheberrechte geschützt und die Künstler bei einer öffentlichen Nutzung ihrer Werke angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden.   Ganzen Artikel...



Die spannendsten Infos zu ABBA Die spannendsten Infos zu ABBA Lange bevor das Möbelhaus und die Modekette ihren großen Siegeszug antraten, hatte Schweden bereits einen weltberühmten Exportschlager. 1972 formierten sich Agnetha Fältskog, Björn Ulvaeus, Benny Andersson und Anni-Frid Lyngstad zu der Band ABBA und legten mit ihrer ersten Platte „People Need Love“ den Grundstein für eine sensationelle Karriere. So gewannen sie 1974 mit dem Song „Waterloo“ den Grand Prix d‘Eurovision de la Chanson.    Ganzen Artikel...

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  Saturday, 15 August 2026
 
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Tipps zur Reklamation und Kostenerstattung bei einen Konzertausfall 

In den meisten Fällen werden Konzertkarten bereits unmittelbar oder kurz nach Beginn des Kartenvorverkaufes erworben, einfach um sicherzustellen, dass die Karten noch verfügbar sind.

Grundsätzlich gilt dabei, dass einmal gekaufte Karten nicht mehr zurückgegeben werden können. Zwischenzeitlich kann es sich aber ergeben, dass das Konzert nicht stattfinden kann.

Zu den häufigsten Gründen, weshalb ein Konzert abgesagt wird, gehören eine Erkrankung oder andere persönliche Gründe des Künstlers sowie organisatorische oder produktionstechnische Schwierigkeiten des Veranstalters. In diesem Fall, und meist auch dann, wenn der eigentliche Konzerttermin verlegt wird, sehen die AGBs der Kartenverkäufer vor, dass die Konzertkarten zurückgegeben werden können und der Käufer eine Erstattung des Kaufpreises erhält. 

Hier einige Tipps zur Reklamation und Kostenerstattung bei einem Konzertausfall:

 

        Maßgeblich sind immer die AGBs des Ticketverkäufers.

Dort ist genau festgelegt, unter welchen Umständen eine Rückgabe oder ein Umtausch von gekauften Konzertkarten möglich ist. Zudem ist dort auch geregelt, in welcher Form eine Rückerstattung erfolgt, beispielsweise in Form einer Überweisung oder als Gutschein.

       

Wurden die Karten online bestellt, wird in den meisten Fällen ausschließlich der Kaufpreis der Konzertkarten erstattet, jedoch nicht die Versand- und Bearbeitungsgebühren.

       

In aller Regel wird der Kaufpreis nur dann erstattet, wenn der Bestellvorgang eindeutig zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass der Käufer nicht nur die Originalkarten in unersehrtem Zustand, sondern auch die Bestellnummer sowie eine Quittung oder einen Überweisungsnachweis vorlegen muss.

       

Häufig können Konzertkarten nur dort zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden. Wurden die Karten also per Internet bestellt, müssen sie auf dem Postweg an den Absender zurückgeschickt werden. Karten, die an einer Vorverkaufsstelle gekauft worden sind, müssen meist auch an dieser Vorverkaufsstelle wieder zurückgegeben werden.

       

Im vielen Fällen wird der Kaufpreis, insbesondere bei Onlinebuchungen, nicht bar oder per Scheck, sondern per Überweisung zurückerstattet. Um jedoch einen Nachweis darüber zu haben, dass die Karten tatsächlich zurückgeschickt wurden, empfiehlt sich immer ein Versand per Einschreiben.

Thema: Reklamation und Kostenerstattung Konzertausfall 

 

 
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