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Wann wird bei einem Konzert eigentlich geklatscht? Wann wird bei einem Konzert eigentlich geklatscht? Egal ob Orchesterkonzert oder Oper: Ein klassisches Konzert hat seinen ganz besonderen Reiz. Oft in feierlicher Atmosphäre und in elegantem Rahmen präsentiert, werden bei einem klassischen Konzert große Werke der Musikliteratur dargeboten. Dass das Publikum eine eher chice Kleidung wählt und sich rechtzeitig vor Beginn des Konzerts im Saal einfindet, ist den meisten klar.   Ganzen Artikel...

Infos zu MP3-Dateien und CC-Musik Infos zu MP3-Dateien und CC-Musik Die CD ist nach wie vor der Tonträger, der am weitesten verbreitet ist und am häufigsten verkauft wird. Aber die CD hat mächtig Konkurrenz bekommen. Denn statt sich ganze Alben zu kaufen, laden sich viele lieber nur einzelne Songs runter und stellen so ihre ganz eigene Playlist zusammen.    Ganzen Artikel...

Konzertkarten als Geschenk verpacken - 8 Ideen Konzertkarten als Geschenk verpacken - 8 Ideen Konzertkarten sind eine schöne und beliebte Geschenkidee. Schließlich kann der oder die Beschenkte so nicht nur seinen Lieblingsinterpreten live erleben, sondern wird sich sicher auch nach Jahren noch an das geschenkte Erlebnis zurückerinnern. Ähnlich wie bei Gutscheinen oder Geldgeschenken stellt sich aber auch bei Konzertkarten die Frage nach der richtigen Verpackung.    Ganzen Artikel...

Übersicht: Musikstücke und ihre Namen Übersicht: Musikstücke und ihre Namen Wer ein Musikinstrument lernt, begegnet einer Reihe verschiedener Musikstücke mit klangvollen, aber teils auch rätselhaften Namen. Viele musikalische Formen sind zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert entstanden. Seinerzeit waren die Kultur und das gesellschaftliche Leben stark von italienischen und französischen Eindrücken geprägt.    Ganzen Artikel...



Geschichte der Konzerte Konzerte verbinden Ein Konzert, unabhängig davon ob privat oder öffentlich, ist zunächst nichts anderes, als eine Veranstaltung, bei der dem Publikum Musik vorgetragen wird. Die Geschichte des Konzerts beginnt im 18. Jahrhundert. Ausgehend von London und Paris erfreuen sich Konzerte seit dem Ende dieses Jahrhunderts auch in den übrigen europäischen Großstädten wachsender Beliebtheit. Bis zu diesem Zeitpunkt fand das Vortragen von Musik, das nicht mit einer Tanzveranstaltung verbunden war, immer nur im Rahmen religiöser Zeremonien oder höfischer Feierlichkeiten und Veranstaltungen statt. Durch die nun aufkommenden Konzerte wurde Musik als eigenständige Kunst vorgetragen, die nicht mehr nur Untermalung war, sondern im Fokus des Geschehens stand und dazu diente, die Zuhörerschaft zu unterhalten. HofmusikerDie Musiker, die bisher als Hofmusiker nur eine dienende Funktion hatten, gewannen an ansehen und man galt als gebildet, wenn man Konzerte besuchte. So kam es auch, dass hin und wieder die Zuhörer selbst zusammen mit den geladenen Musikern spielten, einige Veranstalter setzten voraus, dass das Publikum auch ein Instrument spielen konnte. Allerdings waren die damaligen Konzerte weniger Abende, die durchgehend von den gleichen Musikern gestaltet wurden, als vielmehr Vorführungen, an denen verschiedene Künstler mitwirkten, vergleichbar mit einem Bunten Abend. Ab dem 20. Jahrhundert entstanden weitere Arten von Konzerten, die sich vom bürgerlichen Konzert abgrenzten. Jazzkonzerte und das SommernachtskonzertSo kamen beispielsweise Jazzkonzerte auf, die bis heute eher in kleineren Räumlichkeiten stattfinden und von der Clubatmosphäre leben, während Pop- und Rockkonzerte ganze Stadien füllen. Unabhängig davon, welche Musikrichtung der Hörer bevorzugt, Musik verbindet bis heute nicht nur Gleichgesinnte, sondern auch ganze Nationen. Ein Beispiel hierfür ist das Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker im Schloss Schönbrunn in Wien. Ursprünglich als Konzert für Europa benannt und anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union ins Leben gerufen, erfreuen sich seit 2004 jährlich tausende von Zuhörern am Vortrag verschiedener Stücke europäischer Komponisten. Ganzen Artikel...

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  Friday, 05 December 2025
 
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Dürfen Konzertkarten weiterverkauft werden?

Dürfen Konzertkarten weiterverkauft werden? 

Eine Erkrankung, eine unvermeidbare Sonderschicht im Betrieb oder ein anderer unerwarteter Zwischenfall: Leider lässt es sich nie ganz ausschließen, dass ein lange geplanter Konzertbesuch doch ausfallen muss. In einer solchen Situation stellt sich so mancher Kartenbesitzer die Frage, ob er die Konzertkarten nicht wenigstens weiterverkaufen kann. Schließlich muss es ja nicht sein, dass zu der Enttäuschung auch noch rausgeschmissenes Geld dazukommt.

 

 

Ganz billig sind Konzertkarten nämlich oft nicht. Zudem wäre es schade, wenn die Karten ungenutzt verfallen würden. Denn ein Käufer, der sich freut, doch noch eine Konzertkarte zu ergattern, findet sich bestimmt. Aber ist es überhaupt erlaubt, Konzertkarten einfach so wieder zu verkaufen? Und wie sieht es mit personalisierten Eintrittskarten aus?

Der folgende Beitrag klärt auf:

 

Dürfen Konzertkarten weiterverkauft werden?

Vor allem wenn sich ein angesagter Musikstar ankündigt, muss sich der Musikfan oft schon Wochen, teils sogar Monate vorher um die Konzertkarten kümmern. Doch wenn der langersehnte Konzerttermin endlich in greifbare Nähe rückt, kann es sein, dass der Kartenbesitzer für einen Kollegen einspringen muss, nicht frei bekommt, plötzlich erkrankt oder aus einem anderen Grund verhindert ist.

Eine naheliegende Lösung ist es dann, sich im Familien- oder Freundeskreis nach einer Vertretung umzusehen. Findet sich hier kein Abnehmer für die Konzertkarten, stellt sich die Frage, ob der Kartenbesitzer seine Karten weiterverkaufen kann. Die Karten an den Veranstalter zurückzugeben, ist zwar ebenfalls möglich. Während hier aber oft nicht der volle Preis erstattet wird, kann ein Weiterverkauf bei begehrten Konzertkarten vielleicht sogar einen kleinen Gewinn einbringen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder den Allgemeinen Ticketbedingungen (ATB) der Konzertveranstalter findet sich oft eine Klausel, die den Weiterverkauf von Eintrittskarten einschränkt oder sogar verbietet.

Für den Fall, dass der Kartenbesitzer gegen die Regelungen verstößt, wird häufig ein verwehrter Zutritt oder eine Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Teilweise ist auch auf den Karten selbst ein Hinweis aufgedruckt, der den Verkauf der Karten über das Internet untersagt. Allerdings gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2008, in dem es um den Weiterverkauf von Eintrittskarten geht (Az. I ZR 74/06). Dieses Urteil räumt Privatpersonen zwar nicht die Möglichkeit ein, ihre Eintrittskarten beliebig weiterzuverkaufen.

Aber das Urteil weist darauf hin, dass es einige Ausnahmefälle gibt, in denen ein Weiterverkaufsverbot in den AGB für Privatpersonen nicht gilt. Ein solcher Ausnahmefall liegt unter anderem dann vor, wenn der Käufer der Konzertkarten plötzlich und unerwartet daran gehindert ist, das Konzert zu besuchen. Muss der Kartenbesitzer also beispielsweise doch arbeiten oder wird er krank, darf er seine Konzertkarte sehr wohl weiterverkaufen. 

Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn der Kartenbesitzer die Konzertkarten gar nicht selbst gekauft, sondern geschenkt bekommen hat. Die AGB entfalten nämlich nur gegenüber dem Käufer der Konzertkarten Gültigkeit, nicht aber gegenüber dem Beschenkten. Kann der Beschenkte mit seinem Geschenk nichts anfangen oder das Konzert aus zeitlichen Gründen nicht besuchen, kann er die Konzertkarten somit ebenfalls weiterverkaufen. Ein Käufer wiederum, der die Karten erwerben möchte, kann dies ohne Bedenken tun und muss nicht befürchten, am Eingang abgewiesen zu werden.  

 

Wo verläuft die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkauf?

Ausgesprochene Musikfans kaufen mitunter nicht nur Karten für mehrere Konzerte ihres Lieblingskünstlers, sondern entscheiden sich teilweise gleich für ein Abonnement. Dadurch sichern sie sich einerseits Eintrittskarten für Konzerte an verschiedenen Terminen. Andererseits steigt dadurch auch die Gefahr, dass nicht alle Konzerte tatsächlich besucht werden können und entsprechend mehrfach Konzertkarten weiterverkauft werden sollen.

In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Weiterverkauf der Konzertkarten noch als privater Verkauf gilt und ob es sich bereits um einen gewerblichen Verkauf handelt. Die Unterscheidung zwischen einem privaten und einem gewerblichen Verkauf ist deshalb wichtig, weil ein Weiterverkaufsverbot in den AGB oder ATB des Konzertveranstalters für einen gewerblichen Anbieter verbindlich ist. Ein gewerblicher Verkauf von Konzertkarten ist also nicht zulässig.

Die Ausnahmen, auf die das oben genannte Urteil des Bundesgerichtshofs hinweist, gelten bei einem gewerblichen Verkauf ebenfalls nicht. Hinzu kommt, dass bei jemandem, der die Konzertkarten angeblich als Privatperson kauft und sie anschließend gewerblich weiterverkauft, ein sogenannter Schleichbezug vorliegt. Und weil ein solcher Schleichbezug unzulässig ist, muss die Person nicht nur mit den Konsequenzen rechnen, die in den AGB oder ATB genannt sind, sondern zusätzlich auch mit einer teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Nun ist die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkauf aber fließend. Ein gewerblicher Verkäufer kennzeichnet sich nämlich nicht allein dadurch, dass er ein Gewerbe angemeldet hat. Stattdessen kann es schon ausreichen, regelmäßig Konzertkarten zu verkaufen, um als gewerblicher Verkäufer zu gelten. Eine bestimmte Anzahl an Kartenverkäufen als Definition gibt es jedoch nicht und auch der erzielte Umsatz ist kein Entscheidungskriterium. Wann eine Privatperson als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird, wird von den Gerichten vielmehr unterschiedlich gesehen und letztlich immer im Einzelfall entschieden.

Grundsätzlich ist der Kartenbesitzer deshalb gut beraten, wenn er den Weiterverkauf seiner Konzertkarten nur dann in Betracht zieht, wenn er das Konzert wirklich nicht besuchen kann und in seinem privaten Umfeld keinen Abnehmer findet. Der Weiterverkauf von Konzertkarten sollte also die Ausnahme bleiben. 

 

Was gilt für personalisierte Eintrittskarten?

Um einen besseren Überblick über die Besucher zu haben, geben Veranstalter manchmal personalisierte Eintrittskarten heraus. Auf einer solchen Konzertkarte ist der Name des Konzertbesuchers aufgedruckt und nur die Person, die namentlich auf dem Ticket genannt ist, erhält Zutritt zum Konzert. Möchte der Kartenbesitzer eine personalisierte Konzertkarte weiterverkaufen, sollte er den Konzertveranstalter bitten, die Konzertkarten abzuändern und den Namen des Käufers einzutragen. Das Umschreiben wird zwar meist in Rechnung gestellt. Aber wenn die Karte nicht umgeschrieben ist, muss der Käufer damit rechnen, dass ihm der Zutritt verweigert wird.

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