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Geschichte der Konzerte Konzerte verbinden Ein Konzert, unabhängig davon ob privat oder öffentlich, ist zunächst nichts anderes, als eine Veranstaltung, bei der dem Publikum Musik vorgetragen wird. Die Geschichte des Konzerts beginnt im 18. Jahrhundert. Ausgehend von London und Paris erfreuen sich Konzerte seit dem Ende dieses Jahrhunderts auch in den übrigen europäischen Großstädten wachsender Beliebtheit. Bis zu diesem Zeitpunkt fand das Vortragen von Musik, das nicht mit einer Tanzveranstaltung verbunden war, immer nur im Rahmen religiöser Zeremonien oder höfischer Feierlichkeiten und Veranstaltungen statt. Durch die nun aufkommenden Konzerte wurde Musik als eigenständige Kunst vorgetragen, die nicht mehr nur Untermalung war, sondern im Fokus des Geschehens stand und dazu diente, die Zuhörerschaft zu unterhalten. HofmusikerDie Musiker, die bisher als Hofmusiker nur eine dienende Funktion hatten, gewannen an ansehen und man galt als gebildet, wenn man Konzerte besuchte. So kam es auch, dass hin und wieder die Zuhörer selbst zusammen mit den geladenen Musikern spielten, einige Veranstalter setzten voraus, dass das Publikum auch ein Instrument spielen konnte. Allerdings waren die damaligen Konzerte weniger Abende, die durchgehend von den gleichen Musikern gestaltet wurden, als vielmehr Vorführungen, an denen verschiedene Künstler mitwirkten, vergleichbar mit einem Bunten Abend. Ab dem 20. Jahrhundert entstanden weitere Arten von Konzerten, die sich vom bürgerlichen Konzert abgrenzten. Jazzkonzerte und das SommernachtskonzertSo kamen beispielsweise Jazzkonzerte auf, die bis heute eher in kleineren Räumlichkeiten stattfinden und von der Clubatmosphäre leben, während Pop- und Rockkonzerte ganze Stadien füllen. Unabhängig davon, welche Musikrichtung der Hörer bevorzugt, Musik verbindet bis heute nicht nur Gleichgesinnte, sondern auch ganze Nationen. Ein Beispiel hierfür ist das Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker im Schloss Schönbrunn in Wien. Ursprünglich als Konzert für Europa benannt und anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union ins Leben gerufen, erfreuen sich seit 2004 jährlich tausende von Zuhörern am Vortrag verschiedener Stücke europäischer Komponisten. Ganzen Artikel...

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CDs brennen - ist das erlaubt?

CDs brennen - ist das erlaubt? 

Heutzutage ist es fast schon selbstverständlich, sich durch digitale Kopien seine eigene Musiksammlung zusammenzustellen. Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Eigene CDs brennen - ist das erlaubt?

 

 

Ein Brenner gehört inzwischen zur Standardausstattung von nahezu jedem Computer. Und einzelne Songs oder ganze Alben müssen heute nicht mehr auf physischen Datenträgern wie CDs oder auch Schallplatten gekauft werden. Genauso ist es möglich, die Musik im praktischen MP3-Format zu erwerben. In einigen Online-Shops gibt es bei ausgewählten Alben sogar beides zum Preis von einem:

Wer eine CD oder eine Schallplatte kauft, bekommt zusätzlich dazu einen Link, über den er sich das Album aus seiner virtuellen Musikbibliothek als digitale Datei auf den Computer, den MP3-Player oder ein anderes Endgerät herunterladen kann.

Da liegt es eigentlich nahe, eigene CDs zu brennen. Schließlich ist eine CD ein echter Klassiker unterm Weihnachtsbaum, als Geburtstagsgeschenk oder als Mitbringsel für zwischendurch. Und wenn die aktuelle Lieblings-CD ohnehin schon gekauft wurde, könnte ein Abzug davon ja auch weiterverschenkt werden. Genauso wäre es möglich, einen eigenen Sampler mit den schönsten Songs von verschiedenen Alben zusammenzustellen.

Doch ist es zulässig, solche CDs zu brennen?

 

CDs brennen - ist das erlaubt?

Grundsätzlich gilt zunächst einmal: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers darf urheberrechtlich geschütztes Material weder vervielfältigt noch verbreitet werden. Und fast alle Musik-CDs unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Trotzdem ist es zulässig, eine eigene CD für sich selbst oder für einen Bekannten zu brennen. Denn bei einer solchen CD handelt es sich um eine sogenannte Privatkopie - und Privatkopien sind erlaubt.

Dabei schließt der Begriff der Privatkopie Vervielfältigungen ein, die für den eigenen, privaten Gebrauch bestimmt sind. Brennt sich der Musikfan also beispielsweise eine CD, damit er sein Lieblingsalbum oder seine Lieblingssongs nicht nur über die heimische Stereoanlage, sondern auch im Auto oder im Büro hören kann, so ist das erlaubt. Brennt der Musikfan eine CD, um sie an ein Familienmitglied oder einen Freund weiterzugeben, ist das aber ebenfalls zulässig. Denn auch dieser Abzug fällt unter den Begriff der Privatkopie.    

 

Der Privatkopie sind Grenzen gesetzt.

Allerdings müssen bei einer Privatkopie ein paar Regeln beachtet werden. Die wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist, dass eine Privatkopie nicht zu Erwerbszwecken angefertigt werden darf. Es ist also verboten, eine CD zu kopieren und diese Kopie dann an einen Dritten zu verkaufen.

Zu welchem Preis der Verkauf erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn nur ein sehr geringes Entgelt gefordert wird, ist das schon nicht mehr zulässig. Eine Privatkopie muss zwar nicht zwangsläufig von demjenigen erstellt werden, der die CD für sich selbst oder als Geschenk für einen Dritten benötigt. Aber das Anfertigen des Abzugs muss unentgeltlich erfolgen. Bestenfalls die Kosten für den CD-Rohling oder andere, reine Materialkosten dürfen vergütet werden.

Die zweite wichtige Regel bezieht sich auf die Anzahl der Kopien. So ist es nicht zulässig, beliebig viele Privatkopien zu erstellen, um damit den gesamten Familien- und Bekanntenkreis zu versorgen. Der Gesetzgeber spricht stattdessen davon, dass lediglich „einzelne Vervielfältigungsstücke“ angefertigt werden dürfen. Eine konkrete Stückzahl nennt der Gesetzgeber zwar nicht. Doch ein Urteil des Bundesgerichtshofs begrenzt die Anzahl auf sieben Exemplare.   

 

Der Kopierschutz darf nicht umgangen werden!

Der Rechteinhaber hat die Möglichkeit, seine CD mit einem Kopierschutz auszustatten. In diesem Fall darf die CD nicht kopiert werden, auch wenn es aus technischer Sicht möglich wäre, den Kopierschutz zu umgehen. Denn der Kopierschutz ist eine Maßnahme, die die Urheberrechte des Rechteinhabers schützt. Im Unterschied dazu erlaubt der Gesetzgeber zwar, Privatkopien anzufertigen. So etwas wie ein Recht auf Privatkopien gibt es aber nicht.

Das heißt im Klartext:

Ist eine CD mit einem Kopierschutz ausgestattet, muss der Musikfan das akzeptieren. Die Kopierschutzmechanismen auszuhebeln oder durch einen technischen Trick zu umgehen, ist verboten. Knackt der Musikfan den Kopierschutz und fertigt er dennoch eine Privatkopie an, begeht er zwar keine Straftat. Aber er verstößt gegen das Urheberrecht. Die Folge davon kann sein, dass der Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend macht und eine Unterlassungserklärung mit weiteren Konsequenzen bei erneuten Verstößen einfordert. 

 

Und was gilt für das Brennen von CDs mit Songs aus dem Internet?

Was für das Kopieren von Musik-CDs gilt, gilt grundsätzlich auch für das Brennen von Musikdateien. Voraussetzung ist natürlich, dass die Songs oder das Album legal aus dem Internet heruntergeladen wurden. Die Musikdateien, die der Musikfan im Internet gekauft hat, darf er sich auf eine CD brennen. Dies ist dann genauso eine Privatkopie wie ein Abzug von einer anderen CD.

Und der Musikfan darf eine solche Privatkopie nicht nur für sich selbst erstellen, sondern auch bis zu sieben Abzüge fertigen und an seine Verwandten oder Freunde verschenken. Entscheidend für die Zulässigkeit einer Privatkopie ist nämlich nicht, in welcher Form der Musikfan die Musik gekauft hat. Stattdessen zählt, dass die Musik aus einer legalen Quelle stammt und rechtmäßig erworben wurde.

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