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Arten von Musikgruppen Übersicht der verschiedenen Arten von Musikgruppen Grundsätzlich ist eine Musikgruppe, wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, eine Gruppe von Musikern, die sich zusammengeschlossen haben. Durch den Einfluss aus dem englischsprachigen Raum ist mittlerweile auch die Bezeichnung Band für Musikgruppen üblich, wobei Band grundsätzlich ein Oberbegriff und damit nicht an bestimmte Stilrichtungen gebunden ist.  Ganzen Artikel...

Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 1. Teil Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 1. Teil   Nach einer kleinen Flaute gegen Ende der 1960er-Jahre erlebte der deutsche Schlager in den 1970ern einen Boom. Einen großen Anteil daran hatte die ZDF-Hitparade, moderiert von Dieter Thomas Heck. Er präsentierte dem Publikum jeden Monat bekannte Hits und neue Songs. Die hohen Einschaltquoten sorgten dafür, dass ein breites Publikum die Künstler und ihre Musik kennen lernte. Die Zuschauer fühlten sich prima unterhalten und genossen die gute Laune, die die Songs ins Wohnzimmer brachten. Gleichzeitig veränderte der Schlager in dieser Zeit sein Gesicht. Die Rhythmen wurden schneller und an die Stelle von aufwändigen Arrangements traten einfachere Melodien.  Ganzen Artikel...



CDs brennen - ist das erlaubt? CDs brennen - ist das erlaubt? Heutzutage ist es fast schon selbstverständlich, sich durch digitale Kopien seine eigene Musiksammlung zusammenzustellen. Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Eigene CDs brennen - ist das erlaubt?   Ganzen Artikel...

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  Friday, 19 September 2025
 
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Sicherheitsvorschriften bei Konzerten 

Konzerte gehören zu den Veranstaltungen, bei denen eine größere Menschenmenge zusammenkommt. Im Vordergrund steht dabei natürlich das Gemeinschaftserlebnis der Fans, die sich treffen, um ihren Star zu sehen und um gemeinsam zu feiern.

Allerdings können sowohl gerade diese Menschenansammlungen in Verbindung mit Feierlaune als auch die Aufregung, die sich durch die Nähe zu seinem Lieblingsstar ergibt, zu gefährlichen Situationen führen. Daher gelten bei Konzerten einige Vorschriften und Regeln im Hinblick auf die Sicherheit, die einerseits vom Gesetzgeber und andererseits vom Veranstalter vorgegeben werden.

 

Hierzu eine Übersicht:

       

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass entsprechende Fluchtwege eingerichtet sein müssen, die deutlich erkennbar gekennzeichnet sind. Zudem müssen Rettungskräfte während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Dies ist deshalb von großer Bedeutung, weil es bei Konzerten einerseits zu beispielsweise Ohnmachtsanfällen aufgrund der Aufregung kommen kann, andererseits jedoch auch, weil durch die aufgeputschte Stimmung ein erhöhtes Risiko für Verletzungen durch Gedränge, panikartige Reaktionen und letztlich auch für erhöhte Gewaltbereitschaft besteht.

       

Grundsätzlich gelten bei Konzerten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes.

Das bedeutet, dass Kinder unter 6 Jahren Konzerte, die sich primär an ein erwachsenes Publikum richten, nicht besuchen dürfen und Kinder zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt zudem, dass sie die Veranstaltung nach Mitternacht verlassen müssen. 

       

Waffen sowie Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können, sind selbstverständlich grundsätzlich verboten. Daneben ist es jedoch im Regelfall auch nicht gestattet, Getränke und Speisen sowie Glasbehälter, Dosen, Plastikgefäße oder Feuerwerkskörper mitzubringen.

Um dies sicherzustellen, erfolgen Sicherheitskontrollen und der Ordnungsdienst ist dazu berechtigt, entsprechende Gegenstände an sich zu nehmen. Im Zuge der Sicherheitskontrollen kann daneben aus wichtigem Grund auch der Zutritt verweigert werden, beispielsweise, wenn der Besucher offensichtlich betrunken ist oder unter Drogeneinfluss steht.  

       

Die Eintrittskarte ist nur einmalig gültig. Das bedeutet, sie wird beim Betreten der Veranstaltungsstätte entwertet und verliert in dem Moment ihre Gültigkeit, in dem der Veranstaltungsort verlassen wird.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass sich keine Besucher Zutritt verschaffen können, die gefährliche Dinge mit sich führen und auf diese Weise die Sicherheitskontrollen umgehen möchten, da sie sich darauf berufen könnten, bereits beim ersten Einlass kontrolliert worden zu sein.

       

Daneben werden weitere Sicherheitsmaßnahmen empfohlen, beispielsweise hinsichtlich des Gehörschutzes. Aufgrund der Lautstärke, die sich durch die Musik, aber auch durch das Klatschen, Schreien und Pfeifen des Publikums ergibt, kann es zu Hörschäden kommen. Daher empfehlen die Veranstalter meist das Tragen eines geeigneten Gehörschutzes.

 

Thema: Sicherheitsvorschriften bei Konzerten 

 
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