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Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 3. Teil Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 3. Teil   Die große Erfolgswelle in den 1970ern verdankt der Schlager in erster Linie der ZDF-Hitparade. Jeden Monat stellte Dieter Thomas Heck beliebte Hits und neue Songs vor. Die hohen Einschaltquoten verhalfen den Liedern und deren Interpreten zu Bekanntheit. Heute erlebt der Schlager wieder einen Boom. Neue Künstler machen auf sich aufmerksam, etablierte Stars schreiben ihre Erfolgsgeschichte weiter. Dabei hat sich der Schlager natürlich weiterentwickelt. Er ist jünger und moderner geworden.  Ganzen Artikel...

Was ist und macht die GEMA? Was ist und macht eigentlich die GEMA? Musik im Sinne von Kompositionen und Songtexten stellt geistiges Eigentum dar, das urheberrechtlich geschützt ist und als künstlerisches Gut über einen Wert verfügt. Dadurch ergibt sich für den Urheber das Recht, eine Vergütung einzufordern, wenn seine Werke abgespielt, aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt werden. Da ein Urheber jedoch kaum in der Lage ist, dieses Recht selbst wahrzunehmen, kommt an dieser Stelle die GEMA ins Spiel.   Ganzen Artikel...

Wie umweltbelastend sind Festivals? Wie umweltbelastend sind Festivals?   Zurückgelassene Zelte, leere Flaschen und Dosen, verwaiste Einweggrills und sonstiger Müll, so weit das Auge reicht: Auf vielen Festivalgeländen ist das ein vertrautes Bild nach der Veranstaltung. Die An- und Abreise, die Verpflegung und die Stromversorgung laufen ebenso nicht immer besonders klimafreundlich ab. Aber wie umweltbelastend sind Festivals tatsächlich? Wie können wir gegensteuern? Und ist es überhaupt möglich, solche Großveranstaltungen nachhaltig zu gestalten?    Ganzen Artikel...

Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 1. Teil Die 20 bekanntesten Schlager aus den 1970ern, 1. Teil   Nach einer kleinen Flaute gegen Ende der 1960er-Jahre erlebte der deutsche Schlager in den 1970ern einen Boom. Einen großen Anteil daran hatte die ZDF-Hitparade, moderiert von Dieter Thomas Heck. Er präsentierte dem Publikum jeden Monat bekannte Hits und neue Songs. Die hohen Einschaltquoten sorgten dafür, dass ein breites Publikum die Künstler und ihre Musik kennen lernte. Die Zuschauer fühlten sich prima unterhalten und genossen die gute Laune, die die Songs ins Wohnzimmer brachten. Gleichzeitig veränderte der Schlager in dieser Zeit sein Gesicht. Die Rhythmen wurden schneller und an die Stelle von aufwändigen Arrangements traten einfachere Melodien.  Ganzen Artikel...



Ratgeber rund um die Blockflöte, 1. Teil Ratgeber rund um die Blockflöte, 1. Teil   Die Blockflöte ist ein überaus beliebtes Instrument. Denn die richtige Griff- und Blastechnik lässt sich schnell und einfach erlernen, sodass die ersten Erfolgserlebnisse nicht lange auf sich warten lassen. Gleichzeitig macht das die Blockflöte zum typischen Einsteigerinstrument für Kinder und auch Erwachsene. In einem ausführlichen Ratgeber stellen wir die Blockflöte als Instrument vor und geben Tipps, wie der Einstieg gelingt.   Grundsätzliches zur Blockflöte  Ganzen Artikel...

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  Monday, 30 June 2025
 
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Tipps Verkauf von Konzertkarten

Wichtige Tipps beim Verkauf von nicht benötigten Konzertkarten 

Die Vorfreude auf Konzerte ist meist sehr groß, insbesondere wenn es sich um den absoluten Lieblingsstar handelt, den man schon lange live auf der Bühne sehen wollte.

Dennoch kann es natürlich immer wieder vorkommen, dass man zwar die begehrten Konzertkarten bekommt, das Konzert dann aber doch nicht besuchen kann, beispielsweise weil der Vorverkauf der Konzertkarten weit vor dem eigentlichen Konzerttermin lag und ein wichtiger Termin dazwischen kommt oder weil man selbst Karten gekauft hat und später noch weitere geschenkt bekommt.

 

 

In diesem Fall ist es natürlich sinnvoll, die nicht benötigten Karten zu verkaufen. Eine recht einfache und komfortable Möglichkeit hierzu bietet das Internet.

 

Allerdings müssen beim Verkauf von nicht benötigten Konzertkarten über das Internet einige Punkte beachtet werden, hier dazu die wichtigsten Infos und Tipps in der Übersicht:

 

       

Grundsätzlich müssen Privatverkäufer verkaufte Waren nicht zurücknehmen oder Garantieansprüche erfüllen, wobei es sinnvoll ist, gesondert im Anzeigentext zu vermerken, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.

Allgemein gibt es bei Konzertkarten nach § 312b BGB allerdings ohnehin kein Widerrufs- und Rückgaberecht, so dass es im Hinblick auf den Verkauf keinen Unterschied macht, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Verkäufer handelt.

       

Möchte jemand Konzertkarten verkaufen, sollte er dies so schnell wie möglich tun. Im Zweifel kann es nämlich nach hinten losgehen, wenn ein Verkäufer versucht, die Karten möglichst lange zurückzuhalten, um dann einen höheren Preis zu erzielen.

Zudem nimmt auch die Abwicklung einige Tage in Anspruch, denn im Internet werden Karten meist per Vorkasse bezahlt. Das bedeutet, der Käufer überweist zunächst den Kaufpreis, anschließend verschickt der Verkäufer die Karten.

Da zwischen Geldeingang und Zustellung aber mehrere Tage liegen können, sollte der Verkaufszeitpunkt so gewählt werden, dass die Zeitspanne bis zum eigentlichen Konzerttermin in jedem Fall ausreicht, denn kein Käufer wird Karten kaufen, wenn er nicht sicher weiß, dass sie rechtzeitig eintreffen.

       

Zu beachten gilt, dass einige Konzertveranstalter den Handel mit Konzertkarten ausdrücklich verbieten, wobei es bei einem einmaligen Privatverkauf von nur sehr wenigen Karten unwahrscheinlich ist, dass Konsequenzen wegen gewerblichem Handel zu befürchten sind. Sinnvoll ist aber trotzdem, darauf zu achten, dass der Strichcode der Konzertkarten bei einem Produktbild nicht zu sehen ist.

       

In den Versandbedingungen kann vereinbart werden, dass der Käufer das Verlustrisiko bei einem unversicherten Versandweg trägt. Allerdings ist es für beide Seiten sehr ärgerlich, wenn die Sendung den Käufer nicht erreicht, vor allem dann, wenn es sich um recht teure oder besondere Konzertkarten handelt.

Für eine sichere Verpackung gilt daher zunächst der Tipp, die Karten in zusammengefaltetes Papier zu stecken und dann in einem neutralen Umschlag ohne Sichtfenster zu verschicken. Auf diese Weise sind die Karten weder von außen sichtbar noch können sie erfühlt werden, wodurch das Diebstahlrisiko deutlich sinkt.

Der Versand selbst kann dann als Einschreiben mit persönlicher Zustellung erfolgen, was bedeutet, dass der Käufer den Empfang der Sendung bei der Übergabe quittiert. Allerdings sind solche Sendungen nur bis zu einem Wert von 25 Euro versichert, es werden also unabhängig vom Warenwert maximal 25 Euro erstattet, falls die Sendung verschwindet.

Eine andere, jedoch etwas teurere Variante wäre ein Versand als Expressbrief, der bis zu 500 Euro versichert ist und am nächsten Tag zugestellt wird.

 

Thema: Wichtige Tipps beim Verkauf von nicht benötigten Konzertkarten 

 
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