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Sicherheitsvorschriften bei Konzerten 

Konzerte gehören zu den Veranstaltungen, bei denen eine größere Menschenmenge zusammenkommt. Im Vordergrund steht dabei natürlich das Gemeinschaftserlebnis der Fans, die sich treffen, um ihren Star zu sehen und um gemeinsam zu feiern.

Allerdings können sowohl gerade diese Menschenansammlungen in Verbindung mit Feierlaune als auch die Aufregung, die sich durch die Nähe zu seinem Lieblingsstar ergibt, zu gefährlichen Situationen führen. Daher gelten bei Konzerten einige Vorschriften und Regeln im Hinblick auf die Sicherheit, die einerseits vom Gesetzgeber und andererseits vom Veranstalter vorgegeben werden.

 

Hierzu eine Übersicht:

       

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass entsprechende Fluchtwege eingerichtet sein müssen, die deutlich erkennbar gekennzeichnet sind. Zudem müssen Rettungskräfte während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Dies ist deshalb von großer Bedeutung, weil es bei Konzerten einerseits zu beispielsweise Ohnmachtsanfällen aufgrund der Aufregung kommen kann, andererseits jedoch auch, weil durch die aufgeputschte Stimmung ein erhöhtes Risiko für Verletzungen durch Gedränge, panikartige Reaktionen und letztlich auch für erhöhte Gewaltbereitschaft besteht.

       

Grundsätzlich gelten bei Konzerten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes.

Das bedeutet, dass Kinder unter 6 Jahren Konzerte, die sich primär an ein erwachsenes Publikum richten, nicht besuchen dürfen und Kinder zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt zudem, dass sie die Veranstaltung nach Mitternacht verlassen müssen. 

       

Waffen sowie Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können, sind selbstverständlich grundsätzlich verboten. Daneben ist es jedoch im Regelfall auch nicht gestattet, Getränke und Speisen sowie Glasbehälter, Dosen, Plastikgefäße oder Feuerwerkskörper mitzubringen.

Um dies sicherzustellen, erfolgen Sicherheitskontrollen und der Ordnungsdienst ist dazu berechtigt, entsprechende Gegenstände an sich zu nehmen. Im Zuge der Sicherheitskontrollen kann daneben aus wichtigem Grund auch der Zutritt verweigert werden, beispielsweise, wenn der Besucher offensichtlich betrunken ist oder unter Drogeneinfluss steht.  

       

Die Eintrittskarte ist nur einmalig gültig. Das bedeutet, sie wird beim Betreten der Veranstaltungsstätte entwertet und verliert in dem Moment ihre Gültigkeit, in dem der Veranstaltungsort verlassen wird.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass sich keine Besucher Zutritt verschaffen können, die gefährliche Dinge mit sich führen und auf diese Weise die Sicherheitskontrollen umgehen möchten, da sie sich darauf berufen könnten, bereits beim ersten Einlass kontrolliert worden zu sein.

       

Daneben werden weitere Sicherheitsmaßnahmen empfohlen, beispielsweise hinsichtlich des Gehörschutzes. Aufgrund der Lautstärke, die sich durch die Musik, aber auch durch das Klatschen, Schreien und Pfeifen des Publikums ergibt, kann es zu Hörschäden kommen. Daher empfehlen die Veranstalter meist das Tragen eines geeigneten Gehörschutzes.

 

Thema: Sicherheitsvorschriften bei Konzerten 

» 1 Comment
1Comment
at Tuesday, 03 August 2010 18:02by planningopenairconcert
Der Überblick finde ich gut und informativ, hilfreich wäre aber noch, an wen man sich konkret wenden muss, wenn man selbst ein Konzert veranstalten will, bzw. was/wie viele Sicherheits- und Rettungskräfte vorgeschrieben sind bzw. ab welcher Gruppengröße etc.
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